Kleine Anfrage fordert Daten zu Abschiebungen aus Gesundheitseinrichtungen (2018‑2025)
Der Bundestag hat eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke erhalten, in der die Bundesregierung um Auskunft über die Zahl der Abschiebungen und Dublin‑Überstellungen aus Einrichtungen des Gesundheitssystems in den Jahren 2018 bis 2025 gebeten wird.
Anfrage der Linken
Die Abgeordneten fordern detaillierte Angaben zu Abschiebungen aus stationären, teilstationären, ambulanten sowie sonstigen medizinischen Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen und Räumen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Gefordert werden zudem Informationen zu Bundesland, Zielland, Herkunftsland, Geschlecht und Alter der Betroffenen.
Geforderte Daten
Falls die Bundesregierung keine konkreten Zahlen vorlegen kann, verlangt die Fraktion Schätzungen zu den genannten Merkmalen. Die Anfrage (21/3425) soll damit eine umfassende statistische Übersicht ermöglichen.
Verweis auf ärztlichen Beschluss
In der Vorbemerkung der Anfrage wird auf den Beschluss des 129. Deutschen Ärztetages 2025 verwiesen, der die zuständigen Behörden in allen Bundesländern aufforderte, Abschiebungen von Geflüchteten aus stationären und weiteren medizinischen Einrichtungen für unzulässig zu erklären.
Begründung des ärztlichen Beschlusses
Der Ärztetag betont, dass Abschiebungen aus stationärer Behandlung einen schweren Eingriff in die medizinische Versorgung darstellen und daher nicht toleriert werden dürfen.
Reaktion der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat bislang keine detaillierten Zahlen veröffentlicht. Ein offizielles Statement zur Anfrage steht noch aus, wobei die Behörde bereits angekündigt hat, die Datenlage zu prüfen und gegebenenfalls Schätzungen vorzulegen.
Hintergrund und Kontext
Die Thematik der Abschiebungen aus Gesundheitseinrichtungen ist seit mehreren Jahren Gegenstand politischer Debatten. Bisherige Berichte zeigen, dass einzelne Bundesländer bereits Maßnahmen ergriffen haben, um die Praxis zu begrenzen, jedoch fehlt bislang eine einheitliche bundesweite Statistik.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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