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Kleine Anfrage zum Anschluss des Abstellbahnhofs Untertürkheim an Stuttgart‑Bad Cannstatt
AI GENERATED 10.08.2026 13:10 Politik und Gesellschaft

Kleine Anfrage zum Anschluss des Abstellbahnhofs Untertürkheim an Stuttgart‑Bad Cannstatt

Deutschland: Kleine Anfrage zum Anschluss des Abstellbahnhofs Untertürkheim an Stuttgart‑Bad CannstattDie Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Bundestag eine Kleine Anfrage (Kennziffer 21/7468) eingereicht, um von der Bundesregierung Auskünfte über…

Deutschland: Kleine Anfrage zum Anschluss des Abstellbahnhofs Untertürkheim an Stuttgart‑Bad Cannstatt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Bundestag eine Kleine Anfrage (Kennziffer 21/7468) eingereicht, um von der Bundesregierung Auskünfte über die geplante Anbindung des zukünftigen Abstellbahnhofs Untertürkheim an den Bahnhof Stuttgart‑Bad Cannstatt zu erhalten. Im Mittelpunkt der Anfrage steht die Frage, welche Fahrstraßenkonflikte zwischen der Schusterbahn und der geplanten Anbindung bei einem regelmäßigen S‑Bahn‑Verkehr zu erwarten sind.

Hintergrund der Anfrage

Der geplante Abstellbahnhof Untertürkheim soll künftig als wichtiger Umschlagpunkt für S‑Bahn‑Züge dienen. Die Verbindung zum bereits bestehenden Bahnhof Stuttgart‑Bad Cannstatt soll die betriebliche Flexibilität erhöhen und die Kapazität des Schienennetzes im Raum Stuttgart erweitern.

Details zur geplanten Anbindung

Laut den Unterlagen der Fraktion soll die Anbindung über eine neue Streckensektion erfolgen, die die bestehende Schusterbahn (Stuttgart‑Untertürkheim‑Kornwestheim) kreuzt. Die Fraktion fordert von der Bundesregierung eine technische Bewertung, welche Auswirkungen ein regelmäßiger S‑Bahn‑Verkehr auf die bestehenden Fahrpläne und die betriebliche Sicherheit haben könnte.

Mögliche Fahrstraßenkonflikte

Die Schusterbahn wird derzeit sowohl für Regional‑ als auch für Güterverkehr genutzt. Die Fraktion befürchtet, dass ein zusätzlicher S‑Bahn‑Verkehr zu Engpässen führen könnte, insbesondere an Kreuzungsstellen, an denen die neue Anbindungsstrecke auf die Schusterbahn trifft. Die Anfrage verlangt konkrete Angaben zu möglichen Verzögerungen, Kapazitätsengpässen und erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen.

Reaktion der Bundesregierung

Die Bundesregierung wurde aufgefordert, innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist von vier Wochen eine schriftliche Stellungnahme zu liefern. Dabei soll insbesondere dargelegt werden, welche Planungs‑ und Bau‑Schritte bereits vorgesehen sind und welche zusätzlichen Untersuchungen erforderlich sein könnten.

Ausblick

Die Ergebnisse der Anfrage könnten Einfluss auf die weitere Planung des S‑Bahn‑Netzes im Raum Stuttgart haben. Sollte die Bundesregierung umfangreiche Anpassungsmaßnahmen empfehlen, könnte dies zu einer Verzögerung des Projekts führen. Gleichzeitig könnte eine positive Bewertung die Umsetzung des Abstellbahnhofs beschleunigen und die Verkehrsanbindung im süddeutschen Raum stärken.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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