Hintergrund der Anfrage
Die Anfrage wurde am 21. Juni 2026 eingereicht und bezieht sich auf die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, das Unternehmen verpflichtet, Menschenrechte und Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten zu prüfen. Das BAFA ist für die Kontrolle der Einhaltung dieser Vorgaben zuständig, weshalb die personelle Ausstattung als zentrales Element der Durchsetzung gilt.
Geforderte Angaben
Die Fraktion verlangt von der Bundesregierung detaillierte Zahlen zu den geplanten Stellen, zu aktuell offenen Positionen und zu geplanten Stellenabbau‑Maßnahmen. Zusätzlich soll angegeben werden, welche Qualifikationen für die jeweiligen Aufgaben gefordert werden und in welchem Zeitraum die Besetzung erfolgen soll.
Zusammenhang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Eine ausreichende Personalausstattung wird von Experten als Voraussetzung für eine wirksame Kontrolle angesehen. Ohne genügend Fachkräfte könne das BAFA nur eingeschränkt prüfen, ob Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten nachkommen, was die Durchsetzung des Gesetzes insgesamt schwächen könnte.
Erwartete Konsequenzen
Sollte die Bundesregierung den Bedarf an zusätzlichen Stellen bestätigen, könnte dies zu einer Aufstockung des Budgets für das BAFA führen. Gleichzeitig könnte die Identifizierung von unbesetzten Stellen eine gezielte Rekrutierungskampagne auslösen, um die Effizienz der Kontrollen zu erhöhen.
Weitere Schritte
Nach Eingang der Antwort wird die Fraktion die erhaltenen Informationen prüfen und gegebenenfalls weitere parlamentarische Initiativen einleiten, um die personelle Ausstattung des BAFA zu optimieren. Die Ergebnisse könnten zudem in zukünftigen Debatten zum Lieferkettengesetz einfließen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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