Der Deutsche Bundestag hat am 30.04.2026 eine Kleine Anfrage erhalten, die sich mit Sprengungen von Geldautomaten im Zeitraum von 2005 bis 2025 befasst. Die Anfrage verlangt Auskünfte über die jährliche Häufigkeit der Vorfälle, die Zahl der seit 2015 ermittelten Tatverdächtigen und den Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger.
Hintergrund der Thematik
In den vergangenen Jahren wurden in Deutschland vereinzelt Geldautomaten durch Sprengstoffe beschädigt. Öffentliche Statistiken zu den Gesamtzahlen liegen bislang nicht vor, weshalb die Anfrage nach einer systematischen Erfassung verlangt.
Inhalt der Anfrage
Die Fragestellung umfasst drei Kernpunkte: (1) Wie oft kam es in jedem Jahr zwischen 2005 und 2025 zu einer Sprengung von Geldautomaten? (2) Wie viele Tatverdächtige wurden seit 2015 in Zusammenhang mit diesen Straftaten ermittelt? (3) Welcher Prozentsatz der ermittelten Tatverdächtigen war nicht deutscher Staatsangehöriger?
Aktueller Bearbeitungsstand
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung enthält die Mitteilung des Bundestags noch keine Antworten auf die gestellten Fragen. Die Pressestelle weist darauf hin, dass die Bearbeitung nach den üblichen Fristen für Kleine Anfragen erfolgt.
Parlamentarischer Kontext
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland gestellt. Die Fraktion hat in der Vergangenheit wiederholt Themen aus dem Bereich Sicherheit und Kriminalität aufgegriffen.
Mögliche Bedeutung der Daten
Erhält man detaillierte Zahlen, könnten Behörden und Gesetzgeber die Sicherheitslage im Geldverkehr besser beurteilen und gegebenenfalls Präventionsmaßnahmen anpassen.
Nächste Schritte
Nach Abschluss der Prüfung wird die Bundesregierung die Antworten im Rahmen des Kleine‑Anfrage‑Verfahrens veröffentlichen. Interessierte können die Unterlagen über das Informationsfreiheitsgesetz anfordern.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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