Der Deutsche Bundestag hat am 16. Juni 2026 eine Kleine Anfrage der Fraktion BĂĽndnis 90/Die GrĂĽnen (21/6389) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) fĂĽr ein Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz registriert. Die Abgeordneten fordern AuskĂĽnfte zu zentralen Definitionen und Unterscheidungen, die im Gesetzentwurf vorgesehen sind.
Hintergrund des Gesetzentwurfs
Der Entwurf zielt darauf ab, die Zollverwaltung zu stärken und Finanzkriminalität wirksamer zu bekämpfen. Das Bundesministerium der Finanzen hat den Gesetzentwurf als Beitrag zur Steigerung der Gerechtigkeit im Zoll- und Finanzbereich präsentiert.
Klärungsbedarf zu Begriffen
Die Abgeordneten verlangen eine präzise Definition des Begriffs „Finanzgerechtigkeit“, um die Zielsetzung des Gesetzes nachvollziehen zu können. Zusätzlich soll die Bundesregierung erläutern, wie sie „bedeutsame Fälle der Finanzkriminalität“ definiert und welche Kriterien bei der Priorisierung solcher Fälle angewendet werden.
Unterscheidung von Gefahrenkategorien
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Unterscheidung zwischen der „Gefahr für das Vertrauen in den Rechtsstaat und damit auch das Wirtschafts‑ und Finanzsystem“ (vgl. § 5a des Entwurfs) und der „Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung“ aus dem allgemeinen Gefahrenabwehrrecht. Die Abgeordneten bitten um Darlegung, inwiefern diese Gefahren differenziert bewertet werden.
Zusätzlich soll die Regierung erläutern, welche Unterschiede zwischen den Begriffen „Gefahr für das Vertrauen in den Rechtsstaat“ und „Gefahr für den Rechtsstaat“ gesehen werden, um mögliche Überschneidungen im Gesetzestext zu vermeiden.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist schriftlich zu den gestellten Fragen Stellung zu nehmen, sodass der Bundestag die weiteren Schritte im Gesetzgebungsverfahren prĂĽfen kann.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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