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Kleine Anfrage zur Anwendung des Leistungsausschlusses nach Asylbewerberleistungsgesetz
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AI GENERATED 08.06.2026 • 12:15 Politik und Gesellschaft

Kleine Anfrage zur Anwendung des Leistungsausschlusses nach Asylbewerberleistungsgesetz

Eine Kleine Anfrage des Bundestags hat die Bundesregierung aufgefordert, Auskunft über die Umsetzung des Leistungsausschlusses nach § 1 Absatz 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes zu geben. Die Anfrage stammt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und richtet sich nach den Vorgaben für Kleine Anfragen.

Hintergrund des Anliegens

Der Leistungsausschluss sieht vor, dass bestimmte Leistungen für Asylbewerber unter bestimmten Bedingungen nicht gewährt werden. Die Fraktion will klären, in wie vielen Kommunen dieser Ausschluss vollständig oder nur teilweise angewendet wird.

Rechtlicher Rahmen

Gleichzeitig wird die Vereinbarkeit des Ausschlusses mit dem Grundgesetz sowie mit dem Europarecht geprüft. Die Fraktion verlangt von der Bundesregierung eine Bewertung, ob der Ausschluss den verfassungsrechtlichen Vorgaben und den Vorgaben der EU‑Rechtsordnung entspricht.

Geforderte Auskünfte

Die Bundesregierung soll mitteilen, in welcher Zahl von Kommunen der Leistungsausschluss bislang umgesetzt wurde. Zusätzlich wird nach bestehenden Härtefallregelungen gefragt, die von einer Anwendung des Ausschlusses absehen.

Verfahren und Ausblick

Die Kleine Anfrage trägt die Kennziffer 21/6206 und ist über das offizielle Dokumentenportal des Bundestags einsehbar. Die Bundesregierung hat eine Frist von vier Wochen, um die geforderten Informationen zu übermitteln. Nach Eingang der Antwort wird die Fraktion die Ergebnisse prüfen und gegebenenfalls weitere parlamentarische Schritte einleiten.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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