Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben im Bundestag einen Gesetzentwurf eingebracht, der die jährlichen Bundesmittel für die Städtebauförderung von 790 Millionen Euro im Jahr 2025 auf eine Milliarde Euro im Jahr 2026 erhöhen soll.
Finanzielle Aufstockung und bisherige Bilanz
Seit Einführung der Städtebauförderung im Jahr 1971 seien über 12 500 Maßnahmen in rund 4 000 Kommunen umgesetzt worden, wobei der Bund insgesamt etwa 23,9 Milliarden Euro bereitgestellt habe. Der Antrag betont, dass rund 9,1 Millionen Menschen – etwa elf Prozent der Bevölkerung – in den Fördergebieten leben.
Erhalt von Sportinfrastruktur
Für die nächsten zwei Jahre soll das vorhandene Budget für die Sanierung kommunaler Sportstätten, die sogenannte „Sportmilliarde“, auf dem bisherigen Niveau gehalten werden.
Entlastung von Kommunen in finanzieller Not
Der Gesetzentwurf sieht vor, den Eigenanteil von Kommunen, die sich in Haushaltsnotlage befinden, weiter zu reduzieren. Zusätzlich soll geprüft werden, inwieweit Drittmittel wie zweckgebundene Spenden oder Sponsoring den Eigenanteil stärker decken können.
Vereinfachung und Zusammenarbeit mit den Ländern
Gemeinsam mit den Ländern soll die Bundesregierung Potenziale zur Vereinfachung der Umsetzungsprozesse der Städtebauförderung untersuchen, um die Effizienz von Förderprojekten zu erhöhen.
Ziele der erweiterten Förderung
Die Fraktionen bezeichnen die Städtebauförderung als Instrument einer partizipativen Politik, das die Weiterentwicklung von Innenstädten zu lebenswerten Orten für Wohnen, Arbeiten und soziale Infrastruktur unterstützen soll. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Klimaanpassung in der Umbaukultur und der Stärkung von Ortskernen in ländlichen sowie strukturschwachen Regionen.
Wirtschaftliche Wirkung vor Ort
Etwa siebzig Prozent der Investitionen fließen in Bau-, Handwerks- und Planungsleistungen von Unternehmen vor Ort, wodurch regionale Wertschöpfungsketten gestärkt und Arbeitsplätze geschaffen bzw. erhalten werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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