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Kolumbien verbietet weibliche Genitalbeschneidung
AI GENERATED 06.07.2026 06:30 Recht, Staat und Institutionen

Kolumbien verbietet weibliche Genitalbeschneidung

Der Senat hat am 10. Juni 2026 das Gesetz 440 von 2025 verabschiedet, das weibliche Genitalbeschneidung im Land verbietet und Kolumbien damit zum ersten lateinamerikanischen Staat macht, der…

Der Senat hat am 10. Juni 2026 das Gesetz 440 von 2025 verabschiedet, das weibliche Genitalbeschneidung im Land verbietet und Kolumbien damit zum ersten lateinamerikanischen Staat macht, der ein entsprechendes Verbot erlässt.

Hintergrund der Praxis

Die Praxis, bei Mädchen im Alter von wenigen Tagen bis zu zwölf Jahren die äußeren Genitalien zu entfernen, wurde bislang nur fragmentarisch erfasst. Das Gesundheitsministerium meldete 91 Fälle im Jahr 2023 und 54 Fälle im Jahr 2024; das Nationale Institut für Gesundheit dokumentierte zwischen 2020 und 2025 insgesamt 204 Fälle, davon 177 bei indigenen Mädchen, vor allem in den Departements Risaralda und Chocó.

Entstehung der Gesetzesinitiative

Die Gesetzesinitiative, bezeichnet als „Niñas sin Ablación“, entstand aus den Gemeinden, insbesondere aus der Emberá Chamí Gemeinschaft, die seit einem dokumentierten Todesfall im Jahr 2007 wiederholt auf das Problem aufmerksam machte.

Strukturelle Maßnahmen des Gesetzes

Das Gesetz sieht ein interinstitutionelles Komitee vor, dem Ministerien, das Instituto Colombiano de Bienestar Familiar, zivilgesellschaftliche Organisationen und Vertreter der betroffenen Gemeinschaften angehören. Es verpflichtet zu verpflichtenden Gesundheitsprotokollen, verbesserten Datenerhebungen und kultursensiblen Betreuungswegen.

Vermeidung strafrechtlicher Sanktionen

Nach Angaben des Gesetzgebers soll das Verbot nicht strafrechtlich auf Großmütter oder traditionelle Geburtshelfer abzielen, um zu verhindern, dass betroffene Familien bei Komplikationen nicht mehr medizinische Hilfe suchen.

Zeugnis einer Überlebenden

Ein Überlebende, Alejandrina Guasorna, berichtete, dass ihr bei der Geburt die Klitoris entfernt wurde, ohne dass sie oder ihre Familie darüber informiert wurde. Ihre Schilderungen verdeutlichen, dass die Praxis über Generationen hinweg als normal galt.

Legislative Entwicklung

Der Gesetzgebungsprozess umfasste zwei Lesungen im Abgeordnetenhaus im Jahr 2025, gefolgt von einer einstimmigen Zustimmung im ersten Senatsausschuss. Die abschließende Abstimmung fand trotz einer angespannten politischen Lage kurz vor dem Präsidentschaftsrunoff am 21. Juni statt.

Reaktionen aus der Zivilgesellschaft

International wird die Maßnahme von Gleichstellungsorganisationen wie Equality Now als wichtiger Schritt bezeichnet. Die Rechtsberaterin Leandra Becerra betonte, dass die Umsetzung des Gesetzes kontinuierliche politische Unterstützung und ausreichende Ressourcen erfordere.

Globale Kontextualisierung

Das Verbot ergänzt die globale Agenda der nachhaltigen Entwicklungsziele, die die Abschaffung von weiblicher Genitalbeschneidung fordert. Weltweit wird die Praxis in mindestens 94 Ländern mit über 230 Millionen betroffenen Mädchen und Frauen beobachtet; bislang hatten nur 59 Länder spezifische Gesetze dagegen, vorwiegend in Afrika, Europa und Nordamerika.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Global Voices, lizenziert unter Quelle beachten. Lizenzangabe konnte nicht eindeutig zugeordnet werden.

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