Ein neuer Vorschlag definiert die zulässigen Fangmengen für das Jahr 2027 im Ostsee und legt die Gesamtkontingente (TAC) sowie die Quoten für zehn EU‑verwaltete Fischbestände fest.
Hintergrund des Vorschlags
Der Entwurf basiert auf der Gemeinsamen Fischereipolitik und zielt darauf ab, die nachhaltige Nutzung der Ostsee‑Bestände zu gewährleisten.
Betroffene Fischbestände
Die festgelegten Bestände umfassen Buchtender, zentrale Ostsee‑Dorsch, Riga‑Dorsch, Sprotte, Scholle, Hauptbecken‑Lachs, Finnische‑Lachs, westlichen Ostsee‑Kabeljau, östlichen Ostsee‑Kabeljau sowie westlichen Ostsee‑Dorsch. Für jeden Bestand wurden spezifische Fangquoten definiert.
Erwartete ökologische Auswirkungen
Laut Angaben der Kommission soll die Maßnahme dazu beitragen, die Bestände zu stabilisieren und die Biodiversität im Meeresgebiet zu erhalten.
Stellungnahmen von Mitgliedstaaten
Einige Mitgliedstaaten betonten, dass die Quoten realistisch seien und die Fischereiwirtschaft langfristig sichern würden. Andere äußerten Bedenken hinsichtlich möglicher wirtschaftlicher Einbußen.
Weiteres Verfahren
Der Vorschlag wird nun dem Rat und dem Europäischen Parlament zur Abstimmung vorgelegt, bevor er in Kraft treten kann.
Umsetzungszeitraum
Die festgelegten Fangmengen sollen ab dem 1. Januar 2027 gelten, wobei die Überwachung durch die nationalen Behörden erfolgt.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Europäische Kommission, lizenziert unter Creative Commons BY 4.0 (Europäische Union). Enthält Informationen von Organen der Europäischen Union.
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