Ein vorläufiger Befund der Europäischen Kommission vom 10. Juli 2026 stellt fest, dass das Design von Instagram und Facebook gegen den Digital Services Act verstoßen könnte, weil es süchtig machende Elemente enthält.
Hintergrund
Der Digital Services Act, der im Januar 2024 in Kraft trat, verpflichtet Online-Plattformen, ihre Nutzer vor schädlichen Designpraktiken zu schützen.
Methodik
Die Kommission hat im Rahmen einer Untersuchung die Funktionsweise beider Plattformen analysiert und dabei insbesondere die Nutzung von Algorithmen zur Verstärkung von Nutzerinteraktionen bewertet.
Ergebnisse
Die Analyse ergab, dass bestimmte Features, wie endlose Bildlaufmechanismen und personalisierte Benachrichtigungen, das Nutzerverhalten stark beeinflussen und potenziell süchtig machen könnten.
Weitere Schritte
Die Kommission kündigte an, dass sie auf Grundlage des vorläufigen Befunds weitere Prüfungen durchführen und gegebenenfalls Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen wird.
Reaktionen
Vertreter der betroffenen Unternehmen wurden aufgefordert, innerhalb einer festgelegten Frist Stellung zu nehmen und mögliche Anpassungen ihrer Dienste zu erläutern.
Gesamtzusammenhang
Der Vorstoß reiht sich in die breitere Initiative der EU ein, digitale Märkte stärker zu regulieren und den Schutz von Verbrauchern zu stärken.
Ausblick
Die endgültige Bewertung wird voraussichtlich im Laufe des Jahres veröffentlicht, wobei die Kommission betont, dass die Einhaltung des DSA für alle Online-Dienste verbindlich sei.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Europäische Kommission, lizenziert unter Creative Commons BY 4.0 (Europäische Union). Enthält Informationen von Organen der Europäischen Union.
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