Entscheidung und Geldbußen
Am 23. Juli 2026 hat die Kommission zwei Entscheidungen getroffen, in denen Google wegen Verstößen gegen das Digital Markets Act (DMA) nicht konform befunden wurde. Für das Selbst‑Bevorzugen eigener Dienste auf Google Search wurde eine Geldbuße von 460 Millionen Euro festgesetzt, für die Einschränkung von Unternehmen, Verbraucher zu alternativen, häufig günstigeren Kaufkanälen auf Google Play zu leiten, beträgt die Geldbuße 430 Millionen Euro.
Verstoß im Suchdienst
Der erste Verstoß betrifft die Praxis, dass Google seine eigenen Suchergebnisse vorrangig präsentiert, während konkurrierende Angebote benachteiligt werden. Diese Selbst‑Bevorzugung widerspricht den Vorgaben des DMA, die eine faire Behandlung aller Anbieter im Markt sicherstellen sollen.
Verstoß im App‑Markt
Der zweite Verstoß bezieht sich auf die Beschränkung von Unternehmen, Verbraucher zu alternativen Vertriebskanälen zu führen. Google hat Bedingungen festgelegt, die es Unternehmen erschweren, ihre Produkte außerhalb des eigenen Play‑Stores zu bewerben oder zu verkaufen, obwohl diese Kanäle oft preisgünstiger sind.
Rechtlicher Rahmen
Das Digital Markets Act verpflichtet große Online‑Plattformen, die als „Gatekeeper“ gelten, zu transparenten und nicht diskriminierenden Praktiken. Die Kommission prüfte, dass Google in beiden Bereichen gegen diese Pflichten verstoßen hat, was die Grundlage für die Geldbußen bildete.
Stellungnahme der Kommission
Ein Sprecher der Kommission erklärte, dass die Maßnahmen darauf abzielen, den Wettbewerb zu stärken und Verbraucher vor eingeschränkter Auswahl zu schützen. Er betonte, dass die Geldbußen ein Signal an alle Gatekeeper seien, die Vorgaben des DMA einzuhalten.
Marktliche Folgen
Die Entscheidung könnte zu einer stärkeren Öffnung des digitalen Marktes führen, da Unternehmen künftig mehr Freiheit haben, ihre Produkte über verschiedene Kanäle anzubieten. Für Verbraucher bedeutet dies potenziell mehr Preisoptionen und eine diversifiziertere Auswahl.
Weiteres Verfahren
Google hat das Recht, gegen die Entscheidungen Rechtsmittel einzulegen. Die Kommission wird die Entwicklungen beobachten und bei Bedarf weitere Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Europäische Kommission, lizenziert unter Creative Commons BY 4.0 (Europäische Union). Enthält Informationen von Organen der Europäischen Union.
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