Sonstige: Kommission verschiebt Interoperabilitätspflicht für soziale Netzwerke im DMA
Entscheidung der Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihrer ersten Überprüfung des Digital Markets Act (DMA) beschlossen, die Verpflichtung zur Interoperabilität sozialer Netzwerke nicht auszuweiten. Der Beschluss wurde im April 2026 veröffentlicht und enthält weder eine Frist noch einen Zeitplan für die Durchsetzung einer solchen Regelung.
Hintergrund des Digital Markets Act
Der DMA, der 2024 in Kraft trat, soll mehr Auswahlmöglichkeiten für Nutzer in der Europäischen Union schaffen und Wettbewerb sowie Innovation fördern. Er verpflichtet sogenannte Gatekeeper‑Plattformen, ihre Ökosysteme für Wettbewerber zu öffnen, und enthält bereits Vorgaben zur Interoperabilität von Messaging‑Diensten.
Begründung der Kommission
Die Kommission begründete die Entscheidung mit dem Hinweis, dass es „keine klare Nachfrage“ von Nutzern und Unternehmen nach Interoperabilität sozialer Netzwerke gebe und dass die technische Umsetzung derzeit zu komplex sei. In einer offiziellen Stellungnahme heißt es weiter, dass die Kommission die Entwicklung der betroffenen Dienste weiterhin beobachten und bewerten werde.
Kritik der Electronic Frontier Foundation
Die Electronic Frontier Foundation kritisiert den Beschluss als „große Enttäuschung“ und warnt, dass das Ausbleiben einer Interoperabilitätspflicht eine der größten Hürden für Nutzer darstelle, die Plattformen wechseln wollen. Die Organisation betont, dass die Entscheidung die Marktmacht etablierter Anbieter weiter festige.
Technische Optionen für Interoperabilität
Experten weisen darauf hin, dass bereits bestehende dezentrale Protokolle wie ActivityPub, das dem sogenannten Fediverse zugrunde liegt, eine technische Basis für die angestrebte Interoperabilität bieten. Der DMA müsse demnach nicht ein bestimmtes Protokoll vorschreiben, sondern lediglich sinnvolle interoperable Ergebnisse fordern.
Auswirkungen auf Nutzer
Ohne eine verbindliche Interoperabilitätspflicht bleiben Nutzer häufig an ein einziges Netzwerk gebunden, weil sie sonst den Kontakt zu Freunden, Communities und Kunden verlieren würden. Die Möglichkeit, zwischen Plattformen zu wechseln, ohne soziale Beziehungen zu verlieren, bleibt damit ungenutzt.
Weiteres Vorgehen der Kommission
Die Kommission kündigte an, die Entwicklung der sozialen Netzwerke weiterhin zu beobachten und zu bewerten. Parallel dazu führt sie Untersuchungen, Vorabentscheidungen und Bußgelder im Rahmen des DMA durch, um die Einhaltung anderer Offenheitsanforderungen sicherzustellen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Electronic Frontier Foundation, lizenziert unter Creative Commons Attribution 4.0 (CC BY 4.0). Offene journalistische Inhalte.
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