Der Kreistag im Thüringer Ilm-Kreis hat im Mai beschlossen, im Haushaltsjahr 2026 auf Förderungen aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu verzichten. Dieser Beschluss löste eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag aus, die am 21.07.2026 eingereicht wurde.
Hintergrund des Bundesprogramms
Das Programm „Demokratie leben!“ unterstützt kommunale Initiativen, die demokratische Teilhabe, politische Bildung und zivilgesellschaftliches Engagement fördern. Die Mittel werden jährlich vom Bundesministerium vergeben und stehen allen Kommunen offen, die entsprechende Projektvorschläge einreichen.
Geforderte Auskünfte
Die Abgeordneten fordern eine umfassende Transparenz über die bisherige Mittelverwendung im Ilm-Kreis. Konkret sollen Angaben zu den erhaltenen Zuwendungen, den begünstigten Empfängern, den geförderten Projekten sowie mögliche Überschneidungen mit anderen Förderprogrammen bereitgestellt werden.
Reaktion des Landrats
Der Landrat des Ilm-Kreises betont, dass der Förderstopp nicht akzeptiert werden könne. Er fordert, dass die Entscheidung des Kreistages kritisch überprüft und gegebenenfalls korrigiert wird, um die kommunale Demokratiearbeit nicht zu gefährden.
Weiterhin aktive Antragsaufrufe
Ungeachtet des Beschlusses wirbt die Internetseite der „Lokalen Partnerschaft für Demokratie Ilm-Kreis“ weiterhin dafür, Mittel aus dem Bundesprogramm zu beantragen. Diese Diskrepanz zwischen lokaler Entscheidung und öffentlicher Kommunikation wird von der AfD als Anlass für die Anfrage genutzt.
Implikationen für die Bundesregierung
Die AfD-Fraktion möchte wissen, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus der Entscheidung des Kreistages zieht und ob weitere kommunale Förderungen künftig überprüft werden sollen.
Ausblick
Die Beantwortung der Anfrage soll dem Bundestag Aufschluss darüber geben, wie das Bundesprogramm künftig in den Bundesländern koordiniert wird und welche Maßnahmen zur Sicherstellung einer transparenten Mittelverwendung ergriffen werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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