Hintergrund der Gesetzesinitiative
Eine Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie am 22. Juni 2026 hat gezeigt, dass das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) bei Fachleuten auf umfangreiche Kritik stößt. Die Experten bemängeln vor allem die zu erwartende bürokratische Belastung, soziale Risiken für Verbraucher und fehlende Praxistauglichkeit, wobei teilweise auch verfassungsrechtliche Bedenken geäußert werden.
Bedenken von Eigentümerverbänden
Kai Warnecke, Präsident von Haus und Grund Deutschland, begrüßte die Abschaffung des bisherigen Heizungsgesetzes, kritisierte jedoch die Einführung der sogenannten Bio‑Treppe, die neue Nachweis‑ und Aufbewahrungspflichten sowie mietrechtliche Sonderregelungen mit sich bringen würde. Er wies darauf hin, dass im vergangenen Jahr 300.000 Wärmepumpen installiert wurden, während der Einbau von Gas‑ und Ölheizungen stark zurückgegangen sei. Michael Hilpert, Präsident des Zentralverbands Sanitär Heizung (ZVSHK), berichtete von verunsicherten Unternehmen und betonte, dass unterschiedliche Heizsysteme weiterhin möglich bleiben sollten, um wirtschaftliche Unsicherheiten für Eigentümer, Betriebe und Verbraucher zu vermeiden.
Industrie und Kommunen
Markus Staudt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie, forderte eine Reduzierung von Nachweis‑ und Dokumentationspflichten, um die Bürokratie zu verringern. Kai Roger Lobo, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), betonte, dass die Regelungen nicht zu einer erneuten, umfassenden Neuausrichtung der Infrastrukturplanung führen dürften, da dies die langfristige Wärmeversorgung gefährde.
Mieterperspektive
Florian Becker, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes, sprach sich für einen technologieneutralen Heizkostendeckel aus, der die künftigen Heizkosten nach der wirtschaftlichsten Option begrenzt, und forderte, dass der CO₂‑Preis vollständig vom Vermieter getragen werden müsse. Ruth Elisabeth Carcassonne, Mieter, berichtete von einer Nachzahlungsforderung von 6.500 Euro für das Jahr 2022, die sie als existenzbedrohend empfand, und forderte eine klimaneutrale Sanierung ihrer Wohnung.
Rechtliche Einschätzungen
Remo Klinger, Juraprofessor, erklärte, das Gesetz sei verfassungs- und europarechtswidrig, weil es den gesetzlichen Auftrag zur Klimaneutralität bis 2045 untergrabe. Johann‑Christian Pielow, Staatsrechtler, widersprach und argumentierte, dass ein neu gewählter Bundestag befugt sei, bestehende Klimaschutzgesetze zu ändern. Weitere Experten wiesen darauf hin, dass der Gesetzentwurf einen jährlichen Entlastungsaufwand von 5,1 Milliarden Euro für Bürger und 2,3 Milliarden Euro für die Wirtschaft vorsehe, wobei die Preisentwicklung biogener Brennstoffe unklar bleibe.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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