Am 24. Juni 2026 fand im Wirtschaftsausschuss des Bundestags eine öffentliche Anhörung zum Entwurf des Strom‑Versorgungs‑ und -Kapazitätengesetzes (Strom‑VKG) statt. Dabei wurden kritische Stimmen zum geplanten „Südbonus“ laut, der die Standortverteilung neuer Kraftwerkskapazitäten zugunsten des Südens vorsieht.
Hintergrund des Gesetzesentwurfs
Der Gesetzentwurf sieht vor, den Neubau steuerbarer Kraftwerke als Reserve für Zeiten niedriger Wind‑ und Solarproduktion auszuschreiben. Ziel sei es, die Versorgungssicherheit zu stärken und gleichzeitig den Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen. Der Bundestag soll das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschieden; die ersten Ausschreibungen sind für das Jahr 2026 geplant.
Forderungen des Bundesverbands der Energie‑ und Wasserwirtschaft
Kerstin Andreae, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung und Mitglied des Präsidiums beim Bundesverband der Energie‑ und Wasserwirtschaft (BDEW), betonte die Notwendigkeit, den Zeitplan einzuhalten, damit die ersten Ausschreibungen 2026 starten können. Sie forderte drei Änderungen: Investitionssicherheit vor dem Gebotstermin, Verzicht auf einen festgelegten Höchstpreis und Sicherstellung einer breiten Akteursvielfalt, damit kleinere und mittlere Unternehmen nicht ausgeschlossen werden.
Position des Deutschen Gewerkschaftsbundes
Felix Fleckenstein, Politischer Referent für Energiepolitik beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), kritisierte die einseitige Bevorzugung süddeutscher Regionen. Er forderte eine Anpassung des Südbonus, sodass zwei Drittel der neuen Kapazitäten im netztechnischen Süden und ein Drittel im netztechnischen Norden entstehen und auch ostdeutsche Standorte berücksichtigt werden.
Ansichten der Ăśbertragungsnetzbetreiber und des Verbands kommunaler Unternehmen
Stefan Kapferer, Vorsitzender der Geschäftsführung bei 50Hertz Transmission, unterstützte die Forderung nach einer ausgewogenen Standortverteilung und betonte, dass sie eine Voraussetzung für den sicheren Netzbetrieb sei. Kai Roger Lobo, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU), wies darauf hin, dass kommunale Unternehmen an den Ausschreibungen teilnehmen können sollten und forderte eine Begrenzung der maximalen Zuschlagsmenge pro Bieter, um eine Konzentration bei wenigen großen Marktteilnehmern zu verhindern.
Kritik des Bundesverbands Erneuerbare Energie
Ursula Heinen‑Esser, Präsident des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), kritisierte die einseitige Ausrichtung des Kapazitätsmechanismus auf fossile Gaskraftwerke. Sie forderte, alternative Technologien wie Batterien, Pumpspeicher und Elektrolyseure gleichwertig zu berücksichtigen und verbindliche Transformationspfade für Gaskraftwerke vor dem Jahr 2045 zu verankern.
Stellungnahme des Verbands Energiespeicher Systeme
Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer beim Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES), betonte, dass es nicht um einen Konkurrenzkampf zwischen Speichern und Gaskraftwerken gehe, sondern um die rechtssichere und kostengünstige Sicherstellung der Versorgung. Er warf dem Gesetzentwurf vor, durch starre Langzeitausschreibungen technologische Flexibilität zu beschneiden und damit die Integration neuer Speichertechnologien zu behindern.
Gegenstimmen aus der Energiebranche
Jörg Jasper, Leiter Strategie, Energiewirtschaft und Positionierung bei Energie Baden‑Württemberg (EnBW), hielt die geplanten Ausschreibungen für angemessen. Er verwies auf Analysen, die einen zusätzlichen Bedarf von fünf Gigawatt in den 2030er‑Jahren prognostizieren, und zeigte sich zuversichtlich, dass ausreichende Kapazitäten in Kombination mit Batterien die Versorgungssicherheit langfristig gewährleisten würden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung