Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Montag eine öffentliche Anhörung zur geplanten Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) durchgeführt. Dabei wurden der Gesetzentwurf und mehrere Anträge von Fraktionen diskutiert.
Bewertung durch Menschenrechtsorganisationen
Britta Schlegel vom Deutschen Institut für Menschenrechte sowie Christiane Möller vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband kritisierten den Entwurf als unzureichend, weil er ihrer Ansicht nach die Barrierefreiheit nicht ausreichend fördere. Beide verwiesen auf die UN-Behindertenrechtskonvention und forderten klarere Vorgaben für private Unternehmen.
Wirtschaftliche Bedenken
Anna Robra von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und Peter Schröder vom Handelsverband Deutschland wiesen auf mögliche wirtschaftliche Belastungen hin. Schröder schätzte, dass die im Gesetzentwurf angegebene Belastung von 1,35 Millionen Euro pro Jahr die tatsächlichen Kosten für Einzelhandelsunternehmen deutlich überschreiten könnte. Dobra, Vertreter der BDA, betonte, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen stark betroffen seien und forderte klare Obergrenzen.
Diskussion um Assistenzhunde
Thomas Hansen vom Verein Associata erläuterte, dass die bisherigen Übergangsregelungen für Assistenzhunde noch nicht alle Zugangsprobleme lösen. Er verwies auf eine Evaluationsstudie zu Paragraf 12k BGG, die weitere Kommunikationsmaßnahmen empfiehlt, um die Bekanntheit der Regelungen zu erhöhen.
Ausblick und weitere Anträge
Zusätzlich zu dem Gesetzentwurf standen Anträge der AfD‑Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke auf der Tagesordnung. Die Diskussionen zeigten, dass sowohl die konkrete Ausgestaltung von Barrierepflichten als auch die finanzielle Tragfähigkeit weiter geklärt werden müssen, bevor ein Konsens erreicht werden kann.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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