Deutschland: Kultur‑ und Sportanträge der Linksfraktion im Bundestag beraten
Am Freitag, den 10. Juli 2026, wurden im Deutschen Parlament mehrere Anträge zur Kultur‑ und Sportpolitik diskutiert. Die Anträge stammten von der Linksfraktion und behandelten sowohl verfassungsrechtliche Zielsetzungen als auch die Weiterentwicklung bestehender Förderprogramme.
Verankerung von Kultur und Sport im Grundgesetz
Ein Antrag mit dem Titel „Kultur und Sport als Staatsziel im Grundgesetz verankern – Öffentliche Daseinsvorsorge sichern und Demokratie stärken“ (21/6099) wurde an den Sportausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Die Abgeordneten der Fraktion Die Linke fordern, dass Kultur und Sport ausdrücklich als Staatsziele ins Grundgesetz aufgenommen werden, weil das Grundgesetz derzeit eine „schmerzhafte Leerstelle“ bei der kulturellen und physischen Daseinsvorsorge aufweise. Nach Angaben der Abgeordneten soll ein entsprechender Gesetzentwurf „unverzüglich“ von der Bundesregierung vorgelegt werden, um eine zwingende Auslegungsrichtlinie für alle staatlichen Entscheidungen zu schaffen.
Ausbau des Programms „Kultur macht stark“
Ein zweiter Antrag (21/6466) verlangt den bedarfsgerechten Ausbau des Bundesprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ und die nachhaltige Verstetigung der vierten Förderphase für die Jahre 2028 bis 2032. Die Linksfraktion schlägt vor, die jährlichen Haushaltsmittel ab dem kommenden Bundeshaushalt um mindestens zehn Millionen Euro zu erhöhen und die Förderrichtlinien so zu reformieren, dass Zuwendungen an die Einhaltung branchenspezifischer Honoraruntergrenzen und an eine pauschalierte Vergütung für Vor‑ und Nachbereitungszeiten gebunden sind. Zusätzlich soll in Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Verbänden ein Förderinstrument „Digital‑Allianz Bildung“ im Bereich der kulturellen Bildung etabliert werden.
Ablehnung des Freiwilligenprogramms „kulturweit“
Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/5517) zur Sicherung des internationalen Freiwilligenprogramms „kulturweit“ wurde abgelehnt. Die Ablehnung erfolgte trotz Zustimmung der Fraktion Die Linke, weil die Mehrheit aus CDU/CSU, SPD und AfD gegen das Vorhaben stimmte. Die Grünen kritisierten, dass die angekündigte Einstellung der Förderung ab 2027 trotz hoher Nachfrage die internationale Verständigung und die Stärkung zivilgesellschaftlicher Kooperation gefährde.
Verfahrenshintergrund
Die Entscheidung über den Grünen‑Antrag beruhte auf einer Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (21/6987). Während die Anträge der Linksfraktion an die jeweiligen Fachausschüsse überwiesen wurden, blieb der Antrag der Grünen im Plenum und wurde ohne ausreichende Mehrheit verworfen.
Die Debatte verdeutlicht, dass die parlamentarische Diskussion um die Rolle von Kultur und Sport in der öffentlichen Daseinsvorsorge weiterhin kontrovers ist. Nach Angaben der Abgeordneten könnten verfassungsrechtliche Zielsetzungen dazu beitragen, finanzielle Engpässe bei der Förderung zu vermeiden und die gesellschaftliche Kohäsion zu stärken.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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