Die Bundesregierung plant die Anschaffung von Laserwaffen für die Marine, um eine bislang bestehende Fähigkeitslücke im Bereich der schwimmenden Systemträger zu schließen. Der Beschluss erfolgt im Rahmen der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion.
Projekt HoWiSM
Im Projekt „Hochpräzise und skalierbare Wirkung gegen agile/signaturarme Ziele im Nah- und Nächstbereich schwimmender Systemträger der Marine“ (HoWiSM) soll ein operatives Erstsystem entwickelt werden. Ziel ist die Bereitstellung von Laserwaffen, die sowohl fĂĽr größere seegehende Einheiten als auch fĂĽr spezifische Einsatzszenarien geeignet sind.
Erprobungsphase auf Fregatte Sachsen
Die Grundlagen fĂĽr das Vorhaben bilden die Ergebnisse des HoWiSM‑Demonstrators, der von Juni 2022 bis September 2023 auf der Fregatte „Sachsen“ erprobt wurde. Die Tests lieferten Daten zu Präzision, Skalierbarkeit und Wirksamkeit gegen agile, signaturarme Ziele.
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die im Jahr 2025 abgeschlossen wurde, beurteilte die Kosten‑ und Nutzenaspekte der geplanten Laserwaffenbeschaffung. Die Analyse bestätigte die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens im Vergleich zu konventionellen Waffensystemen.
Parlamentarische Anfrage und Antwort
Die AfD‑Fraktion stellte die Kleine Anfrage 21/5110, auf die die Bundesregierung mit der Antwort 21/5410 reagierte. Darin wird erläutert, dass die Beschaffung auf den Testergebnissen des HoWiSM‑Demonstrators basiert und die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bereits abgeschlossen sei.
Geplanter Beschaffungszeitraum
Nach Angaben der Bundesregierung soll die Beauftragung zur Realisierung des operativen Erstsystems im nächsten Haushaltsjahr erfolgen. Die Beschaffung richtet sich zunächst an größere Marineeinheiten, wobei weitere Systemvarianten geprüft werden.
Ausblick
Die nächsten Schritte umfassen die detaillierte Planung der Beschaffungsmodalitäten, die Einbindung von Industriepartnern und die Fortführung von Tests zur Optimierung der Laserwaffentechnologie. Die Bundesregierung betont, dass das Projekt zur Stärkung der maritimen Verteidigungsfähigkeit beiträgt.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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