Deutschland: Linke fordert Auskunft zum Strafnachrichtenaustausch mit Türkei
Hintergrund der Anfrage
Die Fraktion Die Linke hat im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage eingereicht, in der sie die Bundesregierung um Auskunft über den regelmäßigen Austausch von Strafnachrichten mit der Türkei bittet. Ziel ist, aktuelle Zahlen, Datenschutzprüfungen und mögliche Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen zu erhalten.
Rechtlicher Rahmen
Der Austausch erfolgt auf Basis des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen. Quartalsweise übermittelt Deutschland sogenannte Strafnachrichten an das türkische Justizministerium. Diese Nachrichten enthalten Informationen zu rechtskräftigen Verurteilungen türkischer Staatsangehöriger durch deutsche Gerichte.
Entwicklung der Nachrichten
Nach Angaben der anfragenden Fraktion ist die Zahl der übermittelten Nachrichten in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich gestiegen.
Geforderte Daten
Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung aktuelle Daten zur Menge der in den letzten Jahren ausgetauschten Strafnachrichten.
Datenschutzaspekte
Weiterhin wird erfragt, ob eine Datenschutz‑Folgenabschätzung durchgeführt wurde, um die Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu prüfen.
Informationspflicht gegenüber Betroffenen
Die Fraktion möchte zudem wissen, ob Personen, deren Verurteilungen an die Türkei übermittelt werden, über mögliche Risiken bei Reisen in die Türkei informiert werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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