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Linke fordert Auskunft zur Verbeamtung eines Professors an der HS Bund
AI GENERATED 16.07.2026 17:00 Politik und Gesellschaft

Linke fordert Auskunft zur Verbeamtung eines Professors an der HS Bund

Deutschland: Linke fordert Auskunft zur Verbeamtung eines Professors an der HS BundDie Fraktion Die Linke hat im Parlament eine Kleine Anfrage (21/7118) gestellt, um von der Bundesregierung zu erfahren,…

Deutschland: Linke fordert Auskunft zur Verbeamtung eines Professors an der HS Bund

Die Fraktion Die Linke hat im Parlament eine Kleine Anfrage (21/7118) gestellt, um von der Bundesregierung zu erfahren, ob und gegebenenfalls wann ein am Fachbereich Bundespolizei der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung tätiger W3‑Professor zum Professor auf Lebenszeit berufen wurde.

Anfrage der Fraktion

Gegenstand der Anfrage ist zudem, ob die Bundesregierung davon ausgehe, dass der betreffende Professor die Gewähr für Verfassungstreue biete und für die freiheitlich‑demokratische Grundordnung einstehe.

Hintergrund des Professors

Der Professor lehrt am Fachbereich Bundespolizei der HS Bund, einer Einrichtung, die die Ausbildung von Bundespolizisten koordiniert und fachlich betreut.

Verfahren zur Verbeamtung

Nach den geltenden Regelungen kann ein W3‑Professor nach Erfüllung definierter wissenschaftlicher und didaktischer Voraussetzungen sowie nach Nachweis der Verfassungstreue in das Berufsbild eines Professors auf Lebenszeit berufen werden.

Reaktion der Bundesregierung

Bislang liegt keine öffentliche Stellungnahme der Bundesregierung vor; eine Antwort wird im Rahmen des üblichen parlamentarischen Verfahrens erwartet.

Bedeutung fĂĽr die Sicherheitsausbildung

Die Anfrage spiegelt das Interesse der Fraktion wider, Transparenz über die Besetzung von Lehrpositionen im sicherheitsrelevanten Bereich zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Lehrkräfte die verfassungsrechtlichen Vorgaben einhalten.

Weitere Schritte

Die Fraktion erwartet zudem Auskunft über den zeitlichen Rahmen einer möglichen Verbeamtung, um die Vorgänge nachvollziehen zu können.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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