Kritik an geplanten Kürzungen
Die Bundesregierung hat am 10. Juni 2026 einen Gesuch der Fraktion Die Linke erhalten, in dem sie die Fortführung geplanter Kürzungen beim Wohngeld ablehnt und konkrete Reformvorschläge unterbreitet.
Vorschlag zur Verfahrensvereinfachung
In dem Antrag (21/6363) fordert die Fraktion, dass die Bundesregierung die geplanten Kürzungen des Wohngeldes nicht weiterverfolgt. Gleichzeitig soll ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, der das Wohngeldverfahren grundlegend vereinfacht und bei unveränderten Verhältnissen eine automatische Weiterbewilligung ermöglicht. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Leistungsberechtigte Änderungen ihrer Einkommens-, Haushalts- oder Wohnkostenverhältnisse unverzüglich melden müssen, um die Berechtigung zu prüfen.
Mietpreisdeckelung
Weiterhin verlangt die Fraktion die Einführung einer bundesweiten, rechtssicheren Mietpreisdeckelung, um die steigenden Mieten und die damit verbundenen staatlichen Transferleistungen zu bremsen.
Bedeutung des Wohngeldes
Die Fraktion argumentiert, dass das Wohngeld angesichts des akuten Mangels an bezahlbarem Wohnraum und Sozialwohnungen ein zentrales Instrument zur Vermeidung von Armut und sozialer Ausgrenzung darstelle und bis zur Behebung der Wohnungsnot unverzichtbar bleibe.
Digitalisierung und Bewilligungszeitraum
Zusätzlich fordert die Fraktion eine Entlastung der Wohngeldbehörden durch umfassende Digitalisierung der Verwaltungsverfahren und eine Anpassung des Bewilligungszeitraums von bislang meist zwölf auf bis zu 24 Monate.
Erwartete Effekte
Die vorgelegten Maßnahmen sollen laut Fraktion die Effizienz der Wohngeldverwaltung erhöhen und die Betroffenen langfristig besser absichern. Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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