Deutschland: Linke fordert Entlastung von Versicherten bei GKV-Reform
Am Donnerstag, dem 23. April 2026, wurde im Parlament erstmals ein Gesetzantrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Krankenversicherte entlasten, nicht belasten“ (21/5487) diskutiert.
Hintergrund des Antrags
Der Gesetzantrag richtet sich gegen geplante Änderungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die nach Angaben der Antragsteller Leistungskürzungen und zusätzliche finanzielle Belastungen für die Versicherten ausschließen sollen. Besonders betont wird die Gefahr für das Krankengeld, die beitragsfreie Mitversicherung, Zuzahlungen und Zahnersatz.
Kernforderungen
Ein zentrales Element des Antrags ist die Ablehnung eines zusätzlichen Beitragssatzes von 3,5 Prozent für bisher kostenfrei mitversicherte Ehepartner, der laut Gesetzantrag ausschließlich von den Versicherten getragen werden soll, ohne Beteiligung der Arbeitgeber.
Der Gesetzantrag erklärt zudem, dass die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung kein Instrument zur Förderung der beruflichen Gleichstellung darstelle und dass dauerhaft nicht erwerbsfähige Personen oder solche mit eingeschränktem Arbeitsmarktzugang kaum Möglichkeiten hätten, die Mehrbelastung auszugleichen.
Finanzielle Auswirkungen
Nach Angaben des Antrags würden die Beiträge im Jahr 2030 um elf Milliarden Euro sinken, wobei etwa die Hälfte auf die Versicherten und die andere Hälfte auf die Arbeitgeberseite entfiele. Gleichzeitig würden die Versicherten mit rund 7,9 Milliarden Euro belastet, was zu einer Netto-Umverteilung von 2,5 Milliarden Euro zu Ungunsten der Versicherten führe.
Der Gesetzantrag fordert außerdem, auf Kürzungen bei Leistungserbringern zu verzichten, um eine Verschlechterung der Patientenversorgung zu verhindern.
Weitere Reformvorschläge
Zur Erreichung einer gerechteren Verteilungswirkung wird im Gesetzantrag eine Anhebung der Beitragsbemessungs‑ und Pflichtversicherungsgrenze auf 15.000 Euro vorgeschlagen.
Nach einer etwa halbstündigen Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen, wobei der Gesundheitsausschuss federführend ist.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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