Ein Gesetzentwurf der Linksfraktion im Deutschen Bundestag sieht vor, psychiatrische Zwangsbehandlungen zu reduzieren. Der Antrag wurde am 17. Juli 2026 eingebracht und zielt darauf ab, die schwersten Grundrechtseingriffe zu begrenzen.
Hintergrund
Die Fraktion bezeichnet Zwangsbehandlungen als die gravierendsten Grundrechtseingriffe, die in Deutschland legal praktiziert werden. Sie betont, dass der Staat die Verantwortung habe, solche Eingriffe auf ein Minimum zu beschränken.
Geforderte MaĂźnahmen
Im Gesetzentwurf wird gefordert, die Zahl und die Eingriffstiefe von Zwangsbehandlungen zu reduzieren sowie die Behandlungsqualität und die Selbstbestimmung der Patienten zu verbessern. Zusätzlich soll die Versorgung mit qualifiziertem Pflegepersonal ausgebaut werden.
Datenlage
Die Fraktion weist darauf hin, dass bislang keine systematische Erhebung zum Umfang der Zwangsbehandlungen vorliegt. Ohne belastbare Daten sei evidenzbasiertes politisches Handeln nicht möglich.
Personelle Anforderungen
Zur Umsetzung der geforderten Verbesserungen wird ein signifikanter Anstieg des qualifizierten Pflegepersonals sowie ein Ausbau psychotherapeutischer Angebote als notwendig erachtet.
Forschung und Evaluation
Der Gesetzentwurf verlangt, den patientenrelevanten Nutzen von Zwangsbehandlungen in Versorgungsstudien zu untersuchen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.
Verfahren
Der Antrag wurde von der Linksfraktion im Plenum des Bundestages eingebracht und wird nun im parlamentarischen Verfahren weiterbearbeitet.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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