Am 17. Juni 2026 hat die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung eingebracht. Der Antrag fordert unter anderem die Schaffung einer bürokratiearmen Möglichkeit zur freiwilligen Beitragszahlung von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung für alle Versicherungspflichtigen.
Hintergrund der betrieblichen Altersversorgung
Der Gesetzentwurf weist darauf hin, dass die betriebliche Altersversorgung derzeit nicht flächendeckend verbreitet sei. Laut Angaben der Fraktion verfügen nur etwa 25 Prozent der Arbeitnehmer in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten über eine betriebliche Altersversorgung, während dies bei drei Viertel der Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 1.000 Beschäftigten der Fall ist.
Gesetzesvorschlag der Linken
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die freiwillige Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung als betriebliche Altersversorgung anerkannt wird. Gleichzeitig soll geregelt werden, dass Arbeitgeber sich angemessen an den Beiträgen beteiligen.
Finanzielle Rahmenbedingungen
Die vorgeschlagene Beitragsobergrenze von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze soll es allen Versicherungspflichtigen ermöglichen, zusätzlich für das Alter vorzusorgen, ohne dass hohe finanzielle Belastungen entstehen.
Änderungen bei Sozialabgaben und Förderungen
Der Antrag sieht die Abschaffung der Sozialabgabenfreiheit für Entgeltbestandteile, die für die betriebliche Altersversorgung verwendet werden, vor. Stattdessen soll eine einkommensabhängige staatliche Förderung in Form von Zulagen für Personen mit kleinen und mittleren Einkommen bei Entgeltumwandlung eingeführt werden.
Reaktion der Bundesregierung
Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die genannten Maßnahmen umsetzt. Ziel sei es, die betriebliche Altersversorgung zu einer belastbaren Säule des deutschen Alterssicherungssystems zu machen.
Ausblick
Nach Angaben der Fraktion könnte die Reform die Altersvorsorge insbesondere für Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen deutlich verbessern und damit langfristig die finanzielle Stabilität des Rentensystems stärken.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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