Deutschland: Linke fordert Reform des Deutschen Richtergesetzes
Einleitung
Ein Gesetzentwurf zur Reform des Deutschen Richtergesetzes wurde von der Fraktion Die Linke im Bundestag eingereicht. Der Antrag (21/8659) fordert von der Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf, um den Rechtsstaat langfristig zu stärken.
Hintergrund
Die Fraktion beruft sich auf Studien, die eine Zunahme antidemokratischer Einstellungen in der Bevölkerung dokumentieren. Auf Basis dieser Analysen soll das Grundgerüst von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gesichert werden.
Verstärkte Aufsicht bei Richterernennung
Die Linke will die Präsidialräte, die an der Ernennung und Beförderung von Richtern beteiligt sind, mit umfassenden Informations- und Akteneinsichtsrechten ausstatten. Zusätzlich soll ein aufschiebendes Vetorecht bei Beförderungsentscheidungen eingeführt werden, um politische Einflussnahme zu verhindern.
Einschränkungen für Justizministerien
Weiterhin soll die Befugnis der Justizministerien zur Beurteilung von Richtern begrenzt werden. Die Voraussetzungen für die Versetzung von Richtern in den Ruhestand sollen präzisiert werden, um gezielte (Desinformations‑)Kampagnen zu unterbinden.
Reformen in der juristischen Ausbildung
Die Fraktion fordert, dass die juristische Ausbildung die Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Diktatur und dem SED‑Unrecht stärker berücksichtigt. Ein gestuftes Referendariat soll geprüft werden, um Juristen, die sich aktiv gegen das Grundgesetz oder das Rechtsstaatsprinzip verhalten, von hoheitlichen Aufgaben auszuschließen.
Verankerung der Verfassungstreue
Ein weiteres Ziel ist, die Verfassungstreue ehrenamtlicher Richter ausdrücklich im Deutschen Richtergesetz zu verankern und die gesetzlichen Anforderungen zu verschärfen.
Weiteres Vorgehen
Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf zügig zu erarbeiten und dem Parlament zur Beratung vorzulegen. Der Gesetzentwurf soll im weiteren Verlauf des Jahres im Bundestag diskutiert werden. Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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