Die Fraktion Die Linke hat am 24. Juni 2026 im Bundestag einen Gesetzantrag eingebracht, der die Bundesregierung auffordert, geplante Vorhaben zur offensiven Cyberabwehr – sogenannte Hackbacks – nicht weiterzuverfolgen.
Antragspunkte
Der Antrag verlangt, dass keine Gesetzesvorhaben erlassen werden, die dem Bundeskriminalamt (BKA) und der Bundespolizei erlauben, ohne Wissen der Betroffenen in IT‑Systeme einzudringen, Daten auszulesen, zu verändern oder zu löschen.
Weiterhin soll die Bundesregierung von Maßnahmen absehen, die DNS‑Anbieter und digitale Dienste verpflichten würden, Datenverkehr an BKA und Bundespolizei umzuleiten.
Stattdessen soll ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, der die defensive IT‑Sicherheit stärkt und insbesondere das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit zusätzlichen Ressourcen ausstattet.
BegrĂĽndung der Fraktion
Die Fraktion verweist auf den Koalitionsvertrag vom Mai 2025, in dem ein Ausbau aktiver Cyberabwehr angekündigt wurde, und kritisiert, dass der aktuelle Gesetzentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit (21/6585) die verfassungsrechtlichen Grenzen überschreite.
Nach Angaben der Fraktion würde der Entwurf dem BKA und der Bundespolizei die Möglichkeit geben, Daten in IT‑Systemen auszulesen, zu verändern und zu löschen sowie den Datenverkehr umzuleiten und mitzulesen – ein massiver Eingriff in informationstechnische Systeme ohne Richtervorbehalt oder ausreichende parlamentarische Kontrolle.
Die Fraktion warnt zudem, dass solche Maßnahmen auf Eingriffe in fremde staatliche IT‑Infrastruktur hinauslaufen könnten, was zusätzliche rechtliche Bedenken hervorrufe.
Parlamentarische Verhandlung
Der Antrag steht am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums und wird gemeinsam mit dem genannten Gesetzentwurf beraten.
Damit wird die Debatte über die Ausgestaltung der deutschen Cyber‑Sicherheitsstrategie im Parlament eröffnet.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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