Erste Lesung im Bundestag
Ein Gesetzentwurf zur Mietrechtsnovelle wird am Donnerstag, den 9. Juli 2026, im Bundestag erstmals beraten. Der Entwurf beinhaltet Vorschläge der Fraktion Die Linke, des Regierungsentwurfs sowie eines Gesetzentwurfs der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Details des Antrags der Linken
Die Fraktion fordert detailliertere Regelungen im Vergleich zum Regierungsentwurf, insbesondere für die Vermietung von möblierten Wohnungen und für Kurzzeitvermietungen. Ziel sei, klare Vorgaben zu schaffen, die sowohl Vermieter als auch Mieter schützen.
Ausschluss der Indexmiete
Ein zentrales Element des Antrags ist der grundsätzliche Ausschluss der Indexmiete. Die Abgeordneten argumentieren, dass die Indexmiete die Mietpreisentwicklung verzerren könne.
Wertgrenze bei Modernisierungen
Der Gesetzentwurf sieht vor, die bestehende Wertgrenze von bis zu 10 000 Euro im vereinfachten Verfahren für Modernisierungen beizubehalten und nicht zu erhöhen. Damit soll die finanzielle Belastung für Vermieter begrenzt bleiben.
ZusammenfĂĽhrung mehrerer EntwĂĽrfe
Der Antrag wird gemeinsam mit dem Regierungsentwurf (Dokument‑Nr. 21/6807) und dem Gesetzentwurf der Grünen (Dokument‑Nr. 21/6915) zur ersten Lesung vorgelegt. Die parallele Behandlung ermögliche einen umfassenden Vergleich der verschiedenen Vorschläge.
Weiteres Verfahren
Nach der ersten Lesung folgen weitere Beratungen und mögliche Änderungen, bevor ein abschließender Beschluss im Parlament gefasst wird.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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