Ein Antrag der Fraktion Die Linke (21/5723) fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die überarbeitete Richtlinie zu Europäischen Betriebsräten (EBR) in nationales Recht umsetzt. Der Antrag wurde am 05.05.2026 im Parlament eingereicht und betont die Dringlichkeit einer schnellen Umsetzung.
Hintergrund
Die Fraktion führt an, dass die Tätigkeit multinationaler Unternehmen innerhalb der Europäischen Union zunehmend an Bedeutung gewinnt. Vor diesem Hintergrund sei es für die Arbeitnehmerseite essentiell, dass die Mitbestimmung auf europäischer Ebene gestärkt und nicht durch Verzögerungen behindert werde.
Geforderte MaĂźnahmen
Im Gesetzentwurf sollen Sanktionen bei Verstößen gegen die EBR‑Richtlinie vorgesehen werden. Diese Geldstrafen könnten bis zu vier Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes eines Unternehmens erreichen. Zusätzlich soll den Europäischen Betriebsräten die Möglichkeit eingeräumt werden, einstweilige Verfügungen zu erwirken, wenn sie nicht richtlinienkonform angehört wurden.
Die Abgeordneten betonen, dass die zweijährige Umsetzungsfrist der EU‑Richtlinie nicht als Vorwand für Untätigkeit dienen dürfe. Sie fordern, dass die Bundesregierung zeitnah tätig wird, um die rechtlichen Grundlagen zu schaffen und die Durchsetzung zu sichern.
Ein Sprecher der Fraktion erklärte: „Die Änderungen sind dringend erforderlich, um die Arbeit der EBR abzusichern beziehungsweise überhaupt erst zu ermöglichen. Angesichts der erheblichen Bedeutung, die der multinationalen Unternehmenstätigkeit innerhalb der EU zukommt, kann die Arbeitnehmerseite keine weitere Verzögerung akzeptieren.“
Bislang liegt keine offizielle Reaktion der Bundesregierung vor. Der Antrag sieht vor, dass der Gesetzentwurf innerhalb der nächsten Legislaturperiode eingebracht werden soll, um die zweijährige Frist der EU‑Richtlinie einzuhalten.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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