Deutschland: Linke fordert Transparenz zu Bedingungen von Datenarbeitern im Bundestag
Die Fraktion Die Linke hat am 21. Juli 2026 im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage eingereicht, in der sie die Arbeitsbedingungen und den psychischen Gesundheitsschutz von Datenarbeitern in Deutschland untersucht. Die Anfrage umfasst 28 Einzelfragen, die sich unter anderem auf die Zahl der Beschäftigten, deren Erfassung in Sozialstatistiken und die Auslagerung von Datenarbeit ins Ausland beziehen.
Hintergrund der Anfrage
Die Initiative folgt zunehmenden Diskussionen über die digitale Wirtschaft und die wachsende Zahl von Personen, die in der Verarbeitung, Analyse und Verwaltung von Daten tätig sind. Die Abgeordneten sehen einen Informationsbedarf, um die bestehenden Regelungen des Arbeitsschutzes auf diese Berufsbilder anzuwenden.
Ziele der Abgeordneten
Mit den gestellten Fragen soll geklärt werden, wie viele Datenarbeiter nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland beschäftigt sind, ob ihre Tätigkeiten in der Beschäftigungs‑ und Sozialversicherungsstatistik erfasst werden und in welchem Umfang deutsche Unternehmen Datenarbeit im In‑ und Ausland vergeben.
Erwartete Daten und Statistiken
Die Kleine Anfrage fordert Auskünfte darüber, welche Beschäftigungsformen (z. B. Festanstellung, Leiharbeit, Werkverträge) bei Datenarbeitern vorherrschen und ob es Hinweise auf Verlagerungen in Länder mit niedrigen Lohnkosten gibt.
Internationale Dimension
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Beauftragung von Datenarbeit im globalen Süden sowie auf möglichen Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen dort. Die Abgeordneten prüfen, ob deutsche Unternehmen die geltenden Arbeitsschutzgesetze auch bei Auslandsaufträgen einhalten.
Relevanz fĂĽr den Arbeitsschutz
Die Anfrage soll Aufschluss darüber geben, inwiefern bestehende Arbeitsschutzgesetze auf die Tätigkeit von Datenarbeitern anwendbar sind und welche Anpassungen erforderlich sein könnten, um psychische Belastungen zu reduzieren.
Ausblick
Die Antworten der Bundesregierung werden voraussichtlich im kommenden Quartal veröffentlicht. Die Ergebnisse könnten Grundlage für künftige Gesetzesinitiativen oder Anpassungen bestehender Regelungen im Bereich des digitalen Arbeitsmarktes bilden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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