Deutschland: Linksfraktion fordert Auskunft zur Nutzung generativer KI in BundesbehördenDie Linksfraktion des Deutschen Bundestages hat am 21. Juli 2026 eine Kleine Anfrage gestellt, um Informationen über den Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz in Bundesministerien und nachgeordneten Behörden zu erhalten. Ziel ist, Transparenz über vorhandene Leitfäden, Richtlinien oder sonstige Regelungen zu schaffen, die über die allgemeinen Vorgaben des Bundesinnenministeriums hinausgehen.
Leitlinien und Regelungen in Ministerien
Die Abgeordneten erfragen, in welchen Ministerien und nachgeordneten Behörden konkrete Vorgaben für die Nutzung von KI existieren. Dabei soll geklärt werden, ob spezielle Handlungsanweisungen, technische Standards oder organisatorische Vorgaben definiert wurden, die den generellen Vorgaben des Innenministeriums ergänzen.
Beschränkungen und Datenübermittlung
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf den Beschränkungen bei der KI‑Nutzung. Die Fraktion möchte wissen, welche Grenzen für den Einsatz von KI gesetzt sind und ob Texte, Bilder oder Grafiken an externe Anbieter von KI‑Systemen oder Sprachmodellen übermittelt werden. Dabei wird insbesondere nach Datenschutz‑ und Sicherheitsaspekten gefragt.
Einsatz von KI in Reden und Publikationen
Die Linksfraktion prüft zudem, ob Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) Reden im Deutschen Bundestag gehalten oder Artikel in Zeitungen bzw. Zeitschriften veröffentlicht hat, die zum Teil oder vollständig durch generative KI erstellt wurden. Hierzu soll eine Aufstellung aller entsprechenden Veröffentlichungen bereitgestellt werden.
Reaktion der Fraktion
Die Fraktion betont, dass die gewonnenen Informationen zur Bewertung der aktuellen Digital‑ und Staatsmodernisierungsstrategie beitragen sollen. Sie erwartet, dass die Antworten dazu beitragen, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen zu entwickeln.
Weiteres Vorgehen
Nach Eingang der Auskünfte plant die Linksfraktion, die Ergebnisse im parlamentarischen Diskurs zu thematisieren und gegebenenfalls legislative Initiativen zu prüfen, um den Umgang mit generativer KI im öffentlichen Sektor zu regulieren.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung