Hintergrund der Anfrage
Am 29. Juni 2026 hat die Linksfraktion im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, um die aktuelle Finanzierungsstruktur der Rettungsdiensteinsätze zu prüfen. Die Anfrage soll Aufschluss über bestehende Finanzierungslücken und mögliche Reformen geben.
Rechtliche Grundlagen
Nach geltendem Recht sind die Krankenkassen verpflichtet, die Fahrtkosten zu übernehmen, wenn eine Rettungsfahrt aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlich ist. Diese Vorgabe deckt jedoch ausschließlich die reinen Transportkosten ab.
Praxisnahe Finanzierungslücken
In der Praxis leisten Rettungsdienste neben dem Transport auch medizinische Erstversorgung vor Ort und weitere Versorgungsleistungen, die über die reine Beförderung hinausgehen. Diese zusätzlichen Leistungen werden derzeit nicht durch das bestehende Finanzierungssystem abgedeckt, wodurch eine Lücke entsteht, die zu Lasten der Rettungsdienste geht.
Bundeslandspezifische Unterschiede
Die Finanzierung des Rettungsdienstes wird von den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Diese uneinheitliche Vorgehensweise führt zu regionalen Disparitäten und erschwert eine einheitliche Bewertung der Gesamtkosten.
Angeforderte Informationen
Die Abgeordneten bitten die Bundesregierung um Angaben zur Anzahl der Rettungsdiensteinsätze, zu den damit verbundenen Gesamtkosten und um eine Einschätzung des derzeitigen Finanzierungsmodells. Ziel ist es, fundierte Daten für mögliche gesetzliche Anpassungen zu erhalten.
Ausblick
Die Bundesregierung hat noch nicht auf die Anfrage reagiert. Die Ergebnisse könnten künftig Grundlage für eine Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zur Rettungsdienstfinanzierung bilden.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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