Die Bundesregierung erklärte am 25.08.2026, dass die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen bei Lastkraftwagen (Lkw) und die Ahndung von Verstößen ausschließlich in die Verantwortung der Polizeien der Bundesländer falle und nicht vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) übernommen werde.
Zuständigkeit der Länder
Das BALM habe demnach weder einen eigenen Kontrollauftrag für Lkw-Geschwindigkeitsmessungen noch Zugriff auf länderspezifische Datensätze, in denen die Anzahl der Kontrollen, Beanstandungen und Verstöße detailliert erfasst sei.
Hintergrund der Anfrage
Die Auskunft erfolgte im Rahmen einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion, die in ihrem Schreiben die angeblich unzureichende Kontrolle von Lkw auf Bundesfern- und Bundesstraßen sowie daraus resultierende Schäden an Umwelt, Infrastruktur und die Gefahr für die Verkehrssicherheit kritisierte.
Nach Angaben der Bundesregierung sei die Zuständigkeit für die Überwachung des Straßenverkehrs grundsätzlich Ländersache, weil die Polizeibehörden der Länder für die Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung verantwortlich seien.
Forderungen der AfD
Die AfD-Fraktion betonte, dass eine einheitliche bundesweite Kontrolle notwendig sei, um die genannten Schäden zu reduzieren, und forderte ein stärkeres Mitwirken des Bundesamtes.
In der Antwort wies die Bundesregierung darauf hin, dass das BALM zwar Aufgaben im Bereich Logistik und Mobilität übernehme, jedoch keine Befugnisse zur Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen bei Lkw besitze.
Expertise zum Thema
Experten aus dem Verkehrssektor haben in früheren Studien darauf hingewiesen, dass die Koordination zwischen Bund und Ländern bei Verkehrskontrollen verbessert werden könne, ohne jedoch konkrete Änderungen zu fordern.
Weitere Schritte der Bundesregierung
Derzeit plane die Bundesregierung, die Zusammenarbeit mit den Landesbehörden im Rahmen bestehender Rechtsgrundlagen zu prüfen, um mögliche Lücken in der Datenerhebung zu schließen.
Beobachter sehen die Klärung der Zuständigkeiten als Schritt zur Transparenz, während die Diskussion um eine mögliche bundesweite Lkw-Überwachung weitergeführt wird.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung