USA: Lokale Polizeien nutzen ALPR-Hotlist fĂĽr EinwanderungsĂĽberwachung
Kernthema
Polizeibehörden in mehreren US‑Städten setzen automatisierte Kennzeichenerkennungs‑Systeme (ALPR) von Flock Safety ein, die bei jedem Vorbeifahren eines Fahrzeugs das Kennzeichen mit der nationalen NCIC‑Hotlist abgleichen. Eine der Hotlist‑Kategorien, „Immigration Violator“, wird ausschlieĂźlich von ICE befĂĽllt und ermöglicht die Identifizierung von Fahrzeugen, die im Rahmen von Einwanderungsdurchsetzungen gesucht werden.
Funktionsweise der Hotlists
Die ALPR‑Kameras erfassen das Kennzeichen, ĂĽbermitteln die Daten an die Flock‑Plattform und vergleichen sie mit ausgewählten NCIC‑Themen. Neben „Gang oder mutmaĂźlicher Terrorist“, „Gestohlenes Fahrzeug“ und „Vermisste Person“ kann die Option „Immigration Violator“ aktiviert werden. Sobald ein Treffer vorliegt, erhält die örtliche Behörde eine Warnung; ICE selbst erhalte keine automatische Benachrichtigung, kann jedoch von der lokalen Behörde kontaktiert werden.
Flock Safety zum Verfahren
Flock Safety erklärte per E‑Mail, dass lokale Behörden die NCIC‑Listen selbst verwalten, das FBI die Listen kuratiere und nach der Weitergabe keine Einsicht mehr in die Nutzung erhalte. Die „Immigration Violator“‑Liste sei jedoch eine Ausnahme, da nur ICE Einträge hinzufĂĽgen oder ändern dĂĽrfe, laut NCIC‑Handbuch.
Nachweis von aktivierten Listen
EFF hat Anfragen an 13 Behörden gestellt und erhielt Rückmeldungen, die zeigen, welche Polizeidienststellen die Einwanderungs‑Hotlist aktiviert haben (z. B. Blue Island, IL und Sparks, NV) und welche sie deaktiviert haben (z. B. Baraboo, WI; Boonsboro, MD; Elmira, NY). Die Dokumente belegen, dass manche Behörden trotz interner Verbote die Liste nutzen.
Rechtlicher Rahmen
In mehreren Bundesstaaten und Kommunen ist der Einsatz von ALPR‑Daten für Einwanderungszwecke ausdrücklich verboten oder nur unter strengen Richtlinien erlaubt. Trotzdem zeigen die erhaltenen Unterlagen, dass einige Polizeibehörden diese internen Vorgaben missachten, indem sie die ICE‑Hotlist aktivieren.
Handlungsanleitung fĂĽr BĂĽrger
EFF stellt ein dreistufiges Vorgehen bereit: 1) Recherche über Plattformen wie AtlasofSurveillance.org oder EyesonFlock.com, um festzustellen, ob die örtliche Behörde Flock‑ALPR nutzt; 2) Einreichung einer öffentlichen Informationsanfrage nach den aktivierten NCIC‑Themen; 3) Auswertung der erhaltenen Daten und ggf. Weitergabe an lokale Medien oder Aufsichtsorgane, um die Transparenz zu erhöhen und Vertragsentscheidungen zu beeinflussen.
Ausblick
Die fortgesetzte Dokumentation und öffentliche Kontrolle durch Bürger und Journalisten soll dazu beitragen, dass Polizeibehörden die Nutzung von Einwanderungs‑Hotlists offenlegen oder einstellen, insbesondere dort, wo sie gegen kommunale Richtlinien verstoßen. Weitere Anfragen an Behörden sind geplant, um das Bild bundesweit zu vervollständigen.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Electronic Frontier Foundation, lizenziert unter Creative Commons Attribution 4.0 (CC BY 4.0). Offene journalistische Inhalte.
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