Deutschland: Mahnmalsfeier für verfolgte Zeugen Jehovas im Berliner Tiergarten
Einweihung des Mahnmals
Am 26. Juni 2024 wurde im Berliner Tiergarten ein Mahnmal eingeweiht, das an die Verfolgung von Zeugen Jehovas während der nationalsozialistischen Diktatur erinnert. Die Zeremonie fand unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern des Bundestags sowie von Angehörigen der Religionsgemeinschaft statt.
Rede des Bundestagspräsidenten
Bundestagspräsident Julia Klöckner hielt eine Ansprache, in der er die Opfer würdigte und betonte, dass das Denkmal den Menschen gedenke, die trotz schweren Unrechts Menschlichkeit zeigten. Er zitierte: „Dieses Denkmal gilt den Menschen, die bitteres Unrecht erlitten und dennoch immer wieder Menschlichkeit zeigten.“
Historischer Kontext
Nach Angaben des Bundestags gerieten mehr als 13.000 Zeugen Jehovas aus Deutschland und den besetzten Ländern Europas in das Visier der Nationalsozialisten. Die Gemeinschaft gehörte zu den ersten verfolgten Gruppen im Dritten Reich.
Ausmaß der Verfolgung
Mindestens 1.700 der Verfolgten überlebten die Verfolgung nicht. Sie wurden als Kriegsdienstverweigerer hingerichtet oder starben unter den unmenschlichen Bedingungen von Haft und Lager.
Formen des Widerstands
Die Zeugen verweigerten den Hitlergruß, traten nicht in die NSDAP ein und beteiligten sich nicht an der Hetze gegen Juden, Sinti und Roma oder Homosexuelle. Nach Berichten unterstützten sie zudem andere Verfolgte.
Politische Entscheidung
Der Deutsche Bundestag hatte am 22. Juni 2023 einstimmig für das Mahnmal votiert. Der Beschluss folgte einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP.
Nachwirkungen und Erinnerungskultur
Der Bundestagspräsident verwies darauf, dass Vorbehalte gegenüber Glaubensgemeinschaften auch nach dem Ende der Diktatur bestanden und die DDR die staatliche Verfolgung teilweise fortsetzte. Er betonte, dass die deutsche Erinnerungskultur solche Verfolgungen sichtbar machen und nicht vergessen müsse.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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