Deutschland: Mehrere Gesetzesänderungen im September 2026
Der Bund hat im September 2026 mehrere gesetzliche Änderungen beschlossen, die finanzielle Unterstützung für Länder und Kommunen, strengere Produktkennzeichnungsregeln, eine Erweiterung der Steuerberatung, ein Alkoholverbot an Bahnhöfen sowie neue Vorgaben zur Vaterschaftsanerkennung umfassen.
Finanzielle Entlastung von Ländern und Kommunen
Mit dem am 30. Juli 2026 in Kraft getretenen Länder‑ und Kommunalentlastungsgesetz stellt die Bundesregierung den Ländern und Kommunen bis 2029 jährlich rund eine Milliarde Euro zur Verfügung. Die Mittel sollen den Schuldenabbau erleichtern und Investitionen in Infrastruktur wie Straßen, Kindertagesstätten und Schulen ermöglichen.
Verstärkte Regeln für Produktkennzeichnung
Ab dem 27. September müssen Unternehmen Werbeaussagen wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ nachweisen können. Nur staatlich anerkannte oder nach festgelegten Systemen zertifizierte Siegel dürfen verwendet werden. Zusätzlich werden zwei neue EU‑weite Labels eingeführt: Das Gewährleistungslabel informiert über einen mindestens zweijährigen Reparatur‑ oder Ersatzanspruch, das GARAN‑Label kennzeichnet zusätzliche Haltbarkeitsgarantien.
Erweiterung des Steuerberatungsgesetzes
Durch eine Änderung des Steuerberatungsgesetzes wird die Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine ab dem 1. September 2026 umfassender. Die bisherigen Einkommensgrenzen von 18 000 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 36 000 Euro (Zusammenveranlagung) entfallen, sodass auch Vermieter umfassender unterstützt werden können.
Alkoholverbot an Bahnhöfen der Deutschen Bahn
Die Deutsche Bahn führt ab dem 1. September ein Alkoholkonsumverbot an den Bahnsteigen und in den Bahnhofshallen von rund 5.400 Bahnhöfen ein. Zunächst gelten die Regelungen für den Berliner Hauptbahnhof, Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig; bis zum 15. Oktober soll das Verbot flächendeckend umgesetzt werden. Der Konsum in gastronomischen Bereichen sowie das Mitführen verschlossener alkoholischer Getränke bleiben erlaubt.
Neues Gesetz gegen missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung
Seit Ende Juli 2026 verlangt das Gesetz gegen missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung in bestimmten Fällen die Zustimmung der Ausländerbehörde, sofern kein DNA‑Gutachten oder eine nachweisbare familiäre Beziehung vorliegt. Ziel ist es, die Umgehung des Aufenthaltsrechts zu verhindern.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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