Deutschland: Mehrere gesetzliche Änderungen zum 1. Juli 2026
Zum 1. Juli 2026 treten zahlreiche Neuerungen in Kraft, die Renten, Grundsicherung, Arbeitsmarkt, Pflege, öffentliche Beschaffung, Luftverkehr, Entsorgung von E‑Zigaretten und Zollregelungen betreffen. Die Maßnahmen sollen die finanzielle Situation von Rentnern verbessern, die Integration von Arbeitssuchenden beschleunigen, die Pflegeberufe stärken und die Wettbewerbsbedingungen im Handel angleichen.
Rentensteigerung
Die Renten von rund 21,5 Millionen Rentner erhöhen sich um 4,24 Prozent. Die Anpassung erfolgt zum vierten Mal seit fünf Jahren über vier Prozent, begründet durch die positive Lohnentwicklung.
BĂĽrgergeld als Grundsicherung
Das Bürgergeldsystem wird zu einer neuen Grundsicherung umgestaltet. Wer arbeitsfähig ist, soll künftig schneller in Arbeit vermittelt werden; bei fehlender Mitwirkung sollen deutlichere Konsequenzen folgen.
Erhöhung der Mindestlöhne in der Pflege
Für Pflegehilfskräfte steigt der Mindestlohn auf 16,52 Euro brutto pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,80 Euro und für Pflegefachkräfte auf 21,03 Euro. Im kommenden Jahr ist eine weitere Erhöhung vorgesehen, um die Empfehlungen der Pflegekommission umzusetzen.
Option zur Rentenversicherungspflicht fĂĽr Minijobber
Ab dem 1. Juli 2026 können Minijobber erstmals die Möglichkeit nutzen, zur Rentenversicherungspflicht zurückzukehren. Damit erwerben sie Rentenansprüche und die volle Anrechnung der Beschäftigungszeit als Wartezeitmonate. Anträge können bereits jetzt gestellt werden.
Vereinfachung des Vergaberechts
Bund, Länder und Kommunen erhalten vereinfachte, flexiblere, schnellere und digitale Verfahren für die öffentliche Beschaffung. Die Maßnahme entlastet Vergabestellen und Unternehmen und soll die Bereitstellung von Infrastruktur‑ und Klimaschutzmitteln beschleunigen.
Senkung der Luftverkehrsteuer
Die Steuersätze der Luftverkehrsteuer werden auf das Niveau vor dem 1. Mai 2024 gesenkt, um den Luftverkehrsstandort Deutschland wieder attraktiver zu machen. Ob die Senkung an die Kundschaft weitergegeben wird, entscheidet jedes Unternehmen.
Entsorgung von E‑Zigaretten
Verbraucher können E‑Zigaretten an Verkaufsstellen kostenlos entsorgen, unabhängig davon, wo sie gekauft wurden. Ziel ist, eine unsachgemäße Entsorgung im Restmüll oder in der Umwelt zu verhindern.
Abschaffung der 150‑Euro‑Zollfreigrenze
Ab dem 1. Juli 2026 entfällt die bisherige 150‑Euro‑Zollfreigrenze für Waren aus Drittländern. Die Regelung betrifft vor allem Online‑Händler, Drittlandimporte sowie Plattformen außerhalb der Europäischen Union. Sie soll gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen, Verpackungs‑ und Versandmüll reduzieren und Betrug erschweren.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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