Mehrere Schwachstellen in Ubiquiti UniFi Protect ermöglichen Umgehung von Sicherheitsvorkehrungen und DoS-Angriff
Mehrere Schwachstellen in der Netzwerksoftware Ubiquiti UniFi Protect wurden im Rahmen einer Analyse des CERT-Bund im Jahr 2026 entdeckt. Die Lücken erlauben einem Angreifer, vorhandene Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen und einen Denial-of-Service-Angriff (DoS) zu initiieren.
Identifizierte Schwachstellen
Die Untersuchung ergab, dass mindestens drei unabhängige Schwachstellen im Authentifizierungs- und Kommunikationsmodul der Software existieren. Zwei der Schwachstellen betreffen fehlerhafte Eingabevalidierung, während die dritte eine unzureichende Zugriffskontrolle auf interne Schnittstellen ermöglicht.
Durch Kombination dieser Schwachstellen kann ein Angreifer privilegierten Code ausführen, ohne gültige Anmeldedaten zu besitzen. Die Schwachstellen wurden als CVE‑2026‑0014, CVE‑2026‑0015 und CVE‑2026‑0016 registriert.
Mögliche Auswirkungen
Ein erfolgreicher Angriff kann die Netzwerküberwachung deaktivieren, Videoaufzeichnungen unterbrechen und die Verfügbarkeit der gesamten Schutzplattform beeinträchtigen. Der daraus resultierende DoS-Angriff führt zu einer Unterbrechung des Dienstes, wodurch Überwachungskameras nicht mehr erreichbar sind.
Betroffene Unternehmen und Betreiber kritischer Infrastrukturen könnten dadurch ihre Sicherheitslage gefährden, insbesondere wenn keine zeitnahe Gegenmaßnahme ergriffen wird.
Empfohlene Gegenmaßnahmen
Der CERT-Bund rät Betreibern, die Firmware sofort auf die von Ubiquiti bereitgestellte Version 2.0.31 oder höher zu aktualisieren. Zusätzlich sollten Netzwerksegmente, in denen UniFi Protect eingesetzt wird, streng überwacht und Zugriffe auf die betroffenen Schnittstellen eingeschränkt werden.
Ubiquiti hat bereits ein Sicherheitspatch veröffentlicht und empfiehlt, alle Systeme innerhalb von sieben Tagen zu aktualisieren. Für Systeme, die das Update nicht sofort erhalten können, wird die Implementierung von Intrusion‑Detection‑Regeln empfohlen, um verdächtige Aktivitäten zu erkennen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von CERT-Bund, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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