Interesse an Gesichtserkennung für Smart‑Brillen
Ein internes Dokument von Meta, das von der New York Times veröffentlicht wurde, weist darauf hin, dass das Unternehmen die Integration von Gesichtserkennung in seine Smart‑Brillen in Erwägung zieht. Das Dokument beschreibt die mögliche Markteinführung als Teil einer „dynamischen politischen Situation“, in der zivilgesellschaftliche Gruppen laut dem Text mit anderen Themen beschäftigt sein könnten.
Technische Funktionsweise und Anwendungsbereich
Die beabsichtigte Technologie würde die Kamera der Brille nutzen, um das Gesicht jedes im Sichtfeld befindlichen Menschen zu erfassen und mit einer Datenbank abzugleichen. Dabei müsste ein sogenannter „Faceprint“ erstellt werden, um eine mögliche Übereinstimmung zu ermitteln. Der Ansatz erfordert eine kontinuier‑sowie flächendeckende Erfassung von biomögischen Daten.
Datenschutzrechtliche Implikationen
Nach Angaben der Electronic Forward Foundation (EFF) stellt die systematische Erfassung von Gesichtsdaten eine erhebliche Gefahr für den Schutz der Privatsphäre dar, weil die meisten Pass‑by‑Personen nicht explizit ihre Zustimmung geben können. In vielen US‑Staaten gelten biomöögische Informationen als besonders sensibel und verlangen eine explizite, informierte Einwilligung vor der Erfassung und Verarbeitung.
Historische Rechtsfälle und finanzielle Folgen
Meta (ehemals Facebook) hat in den vergangenen Jahren bereits mehrere bedeutende Rechtsfälle im Bereich der Gesichtserkennung abgewickelt. Im November 2021 wurde die Gesichtserkennungsfunktion für Fotos auf der Plattform eingestellt und mehr als eine Milliarde Gesichtsvorlagen gelöscht. Zuvor, im Juli 2019, zahlte das Unternehmen 5 Milliarden US Dollar an die Federal Trade Commission, um eine Untersuchung zu beenden, die sich mit irreführenden Einstellungen für Gesichtserkennung befasste. Weitere Vergleiche folgten: 2021 ein 650 Millionen‑Dollar‑Vergleich in Illinois, 2024 ein 1,4 Milliarden‑Dollar‑Vergleich in Texas und insgesamt fast 7 Milliarden US Dollar an Gesamtausgleichszahlungen für ähnliche Vorwür der Verletzung von Biometri‑Gesetzen.
Reaktion der Öffentlichkeit und der Zivilgesellschaft
Die EFF und andere zivilgesellschaft‑Der‑Interessenvertreter kritisieren die geplante Einführung als „bad idea“ und fordern eine engere Aufsicht durch Regulierungsbehörden. Sie verweisen auf die jüngste öffentliche Ablehnung von ähnlichen Technologien, etwa die Kritik an einer Anwendung, die von einer anderen Firma für die Suche nach verlorenen Haustieren angeboten wurde, aber potenziell für massengerechte biomöögische Überwachung eingesetzt werden könnte.
Ausblick und mögliche Konsequenzen
Falls Meta die Technologie trotz der bekannten Risiken und der historischen Rechtslage vorantreibt, könnten weitere Rechtsstreitigkeiten und mögliche Schadenersatzforderungen folgen. Die EFF appelliert an die Staatsanwaltschaften und die nationalen Aufsichtsbehörden, die Entwicklungen zu prüfen und gegebenen‑falls rechtzeitig zu intervenieren, um den Schutz der Privatsphäre von Millionen von Personen zu gewährleisten.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Electronic Forward Foundation, lizenziert unter Creative Commons Attribution 4.0 (CC BY 4.0).
