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Mindestlöhne in der Altenpflege ab 1. Juli 2026 erhöht
AI GENERATED 22.06.2026 15:45 Politik und Gesellschaft

Mindestlöhne in der Altenpflege ab 1. Juli 2026 erhöht

Deutschland: Mindestlöhne in der Altenpflege steigen ab Juli 2026Erhöhung der PflegemindestlöhneZum 1. Juli 2026 treten neue Mindestlöhne fĂĽr die Altenpflege in Kraft. Die Bundesregierung hat per Verordnung die Empfehlungen der…

Deutschland: Mindestlöhne in der Altenpflege steigen ab Juli 2026

Erhöhung der Pflegemindestlöhne

Zum 1. Juli 2026 treten neue Mindestlöhne für die Altenpflege in Kraft. Die Bundesregierung hat per Verordnung die Empfehlungen der Pflegekommission umgesetzt. Damit wird der erste Anpassungsschritt der mehrjährigen Regelung wirksam, ein weiterer Anstieg ist für das folgende Jahr vorgesehen.

Stufenweise Lohnanpassungen

Für Pflegehilfskräfte beträgt das neue Mindestentgelt 16,52 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,80 Euro und für Pflegefachkräfte 21,03 Euro. Die Beträge gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet und bauen auf den zuletzt zum 1. Juli 2025 geltenden Sätzen auf.

Zusätzlicher Urlaub für Pflegekräfte

Der Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub bleibt unverändert. Pflegekräfte erhalten neun zusätzliche Urlaubstage pro Kalenderjahr bei einer 5‑Tage‑Woche, zusätzlich zum gesetzlichen Grundurlaub von 20 Tagen.

Rechtlicher Rahmen

Die Anpassungen beruhen auf der 7. Pflegearbeitsbedingungenverordnung, die die Empfehlungen der Pflegekommission verbindlich macht. Die Verordnung gilt vom 1. Juli 2026 bis zum 30. September 2028. Die Pflegekommission gibt alle zwei Jahre Empfehlungen ab, die sich an Tarifentwicklungen und der wirtschaftlichen Lage orientieren.

Stellungnahmen der Bundesministerinnen

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas betonte, dass gute Löhne für das „Anpacken und Dabeibleiben“ entscheidend seien, um die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken erklärte, dass die Löhne für Pflege‑ und Betreuungskräfte bereits in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen seien und nun weiter verbessert werden.

Betroffene Beschäftigte und Ausblick

Rund 1,3 Millionen Beschäftigte in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen, profitieren von den neuen Sätzen. In Bereichen, in denen der spezielle Pflegemindestlohn nicht gilt, etwa in Privathaushalten, bleibt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn anwendbar. Eine weitere Erhöhung der Pflegemindestlöhne ist für das Jahr 2027 geplant, verbunden mit Maßnahmen zur Stärkung der Berufsbilder durch mehr Befugnisse und weniger Bürokratie.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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