Neue Gesetze zur Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung
Rechtliche Rahmenbedingungen
Der Bundestag hat am Freitag, 19. Dezember 2025, zwei Gesetzentwürfe zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung in nationales Recht debattiert. Diese Gesetzentwürfe zielen darauf ab, die Definition terroristischer Straftaten zu präzisieren und neue Straftatbestände einzuführen.
Erster Gesetzentwurf
Der erste Gesetzentwurf (21/3191) soll das Reisen zu terroristischen Zwecken unter Strafe stellen und Vorschriften zur Terrorismusfinanzierung erweitern. Darüber hinaus soll der Katalog terroristischer Straftaten um verschiedene Delikte wie gefährliche Körperverletzung und die Vorbereitung von Explosionsverbrechen ergänzt werden.
Zweiter Gesetzentwurf
Mit dem zweiten Gesetzentwurf (21/3192) wird der Evidence-Mechanismus in die deutsche Rechtsordnung implementiert. Dieser Mechanismus soll einen einheitlichen Rechtsrahmen für die E-Evidence-spezifischen Vorschriften schaffen und die Effizienz der Strafverfolgung in der Bundesrepublik Deutschland und in der Europäischen Union steigern.
Umsetzung und Auswirkungen
Beide Gesetzentwürfe wurden nach halbstündiger Aussprache an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Die Umsetzung dieser Gesetze soll dazu beitragen, die Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung in Deutschland und der Europäischen Union zu stärken.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von bundestag.de, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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