Deutschland: Neue Grundsicherung löst Bürgergeld ab 2026 ab
Ab dem 1. Juli 2026 tritt das Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende in Kraft und ersetzt das bisherige Bürgergeld durch das Grundsicherungsgeld. Ziel ist eine gerechtere und wirksamere Ausgestaltung von Sozialleistungen.
Gesetzgebungsprozess
Der Gesetzentwurf wurde vom Kabinett am 17. Dezember 2025 beschlossen, vom Bundestag am 5. März 2026 verabschiedet und am 27. März 2026 vom Bundesrat endgültig gebilligt.
Grundprinzip: Fordern und Fördern
Nach dem Prinzip des Forderns und Förderns sollen Personen, die Hilfe benötigen, weiterhin auf Unterstützung zählen können, während fähige Personen verpflichtet sind, im zumutbaren Umfang zu arbeiten, um ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
Verstärkte Sanktionen
Wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss mit einer Kürzung des Grundsicherungsgeldes um 30 % für jeweils drei Monate rechnen. Wer wiederholt Termine im Jobcenter versäumt, wird ab dem zweiten Fehltermin ebenfalls mit einer Kürzung um 30 % für einen Monat bestraft; bei drei Versäumnissen kann der Anspruch vollständig entfallen.
Besondere Regelungen fĂĽr Kinder, Gesundheit und Jugend
Ab dem vollendeten 14. Monat des Kindes können Eltern für Erwerbsarbeit oder Eingliederungsmaßnahmen herangezogen werden – bislang galt das erst ab dem dritten Lebensjahr. Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen erhalten gezielte Unterstützung, und Jugendliche in komplexen Lebenslagen sollen durch gestärkte Jugendberufsagenturen umfassender beraten werden.
Vermögens- und Unterkunftsregelungen
Die bisherige einjährige Karenzzeit für Vermögen wird abgeschafft; das Schonvermögen wird künftig an das Lebensalter gekoppelt. Die Kosten für Unterkunft werden während der früheren Karenzzeit gedeckelt, wobei der Höchstbetrag das 1,5‑fache der allgemeinen Angemessenheitsgrenze beträgt.
Jobcenter und Kooperationsplan
Jobcenter erhalten erweiterte Instrumente zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch. Ein individueller Kooperationsplan soll Beratung, Unterstützung und Vermittlung bündeln; bei Nichteinhaltung werden verbindliche Verwaltungsakte mit Rechtsfolgenbelehrung erlassen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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