Einführung und Amtsantritt
Der Digitalausschuss des Bundestages hörte am Mittwoch den neu gewählten Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Moritz Hennemann, zu seinen geplanten Schwerpunkten. Hennemann, 41‑jähriger Jurist, trat das Amt am 1. Oktober 2026 an, nachdem er im Juni vom Bundestag gewählt worden war.
Schwerpunkt Staatsmodernisierung
Er betonte, dass eine datenschutzkonforme Staatsmodernisierung einen Beitrag zur Wahrung grundrechtlicher Prinzipien leiste und das Vertrauen der Bürger stärken solle.
Digitale Souveränität
Ein zentrales Ziel sei die Stärkung der digitalen Souveränität Deutschlands und der Europäischen Union, wobei digitale Identitäten als praktisches Beispiel genannt wurden.
Technologiesprünge und KI
Der Beauftragte forderte eine frühzeitige datenschutzrechtliche Bewertung bedeutender Technologiesprünge und erklärte, dass der BfDI als unabhängiger Partner Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden beratend zur Seite stehe. Im Rahmen der Diskussion wurden Fragen zu einer möglichen Weiterentwicklung der DSGVO, zum Einsatz künstlicher Intelligenz und zu einer stärkeren Bündelung der Datenschutzaufsicht gestellt.
Reformvorschläge im Datenschutzrecht
Hennemann sprach sich für differenzierte Regelungen aus, etwa ein abgestuftes Pflichtenkorsett für datensparsame Tätigkeiten und mögliche Verschärfungen in besonders grundrechtssensiblen Bereichen. Bezüglich der geplanten Reform des Informationsfreiheitsgesetzes wies er darauf hin, dass Sicherheits- und militärische Belange berücksichtigt werden müssten, jedoch nicht das gesamte Recht gefährden dürfe. Er kritisierte den Datenhandel von sogenannten Data Brokern als häufig datenschutzwidrig und forderte strengere Kontrollen bei Datenabflüssen in Drittländer.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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