Ab August 2026 setzt die Europäische Union die neue Verpackungsverordnung in Kraft, während Deutschland mit dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz die entsprechenden nationalen Regelungen umsetzt. Das Gesetz ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz und soll eine bürokratiearme, praktikable Umsetzung der EU-Vorgaben gewährleisten.
EU‑weite Vorgaben und nationale Konkretisierung
Die EU‑Verpackungsverordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten; ein Teil der Vorgaben wird jedoch von den einzelnen Ländern konkretisiert. Das deutsche Durchführungsgesetz übernimmt bewährte Strukturen des alten Gesetzes und passt sie an die europäischen Vorgaben an, um eine einheitliche Rechtslage zu schaffen.
Erhöhte Recyclingquoten für Kunststoffe
Ab 2028 müssen die dualen Systeme für Kunststoffabfälle eine Recyclingquote von 75 % erreichen. Das Gesetz sieht mehrere Berechnungsmethoden vor und eröffnet insbesondere für das chemische Recycling neue Absatzmärkte, um die Zielquote zu sichern.
Verbraucherschutz durch einheitliche Kennzeichnung
Alle Verpackungen erhalten einen EU‑weit harmonisierten Hinweis zu Recycling und Entsorgung. Diese Kennzeichnung soll die richtige Sortierung erleichtern und die umweltgerechte Entsorgung fördern.
Strenge Vorgaben für Verpackungsdesign
Die neuen Regelungen verbieten den Einsatz schwer recycelbarer Kunststoffe und gefährlicher Stoffe wie PFAS in Verpackungen. Ziel ist es, die Recyclingfähigkeit zu erhöhen und gesundheitliche Risiken zu minimieren.
Begrenzung überdimensionierter Verpackungen
Verpackungen dürfen künftig nicht unnötig groß oder schwer sein. Übergroße Luftpolster, falsche Böden und ähnliche Formen der Verbrauchertäuschung sollen eingeschränkt werden, um Verpackungsmüll zu reduzieren.
Erwartete Auswirkungen
Durch die Kombination aus höheren Recyclingquoten, einheitlicher Kennzeichnung und strengeren Designvorgaben soll das Gesamtvolumen an Verpackungsabfällen sinken und gleichzeitig der Verbraucherschutz gestärkt werden. Die Bundesregierung erwartet, dass die Maßnahmen langfristig zu einer nachhaltigeren Kreislaufwirtschaft beitragen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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