Sonstige: Nordmazedonien beendet bekannte Staatenlosigkeit aus Jugoslawien, aber Hürden bleiben im Balkan
Im Juli 2025 erklärte das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR), dass Nordmazedonien alle bekannten Fälle von Staatenlosigkeit, die durch die Auflösung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien entstanden waren, gelöst habe; dennoch fehlten 147 Personen, überwiegend Kinder, weiterhin eine Staatsbürgerschaft wegen fehlender Geburtsregistrierungen.
Hintergrund der Staatenlosigkeit im ehemaligen Jugoslawien
Nach dem Zerfall Jugoslawiens zwischen 1990 und 2008 entstanden sieben unabhängige Staaten. Die Neufassung der Staatsbürgerschaftsgesetze zwang Bürger, die in einer anderen Republik geboren waren, ihre Identität neu zu dokumentieren, was zu langjährigen Rechtsunsicherheiten führte. Besonders betroffen waren Personen ohne Geburtsurkunde, Menschen in Armut und ethnische Minderheiten wie Roma, Ashkali und Balkan-Egypten.
Erfolge in Nordmazedonien
Laut UNHCR wurden bis 2025 insgesamt fast 20.000 Staatenlose in Nordmazedonien seit 2001 mit einer Staatsbürgerschaft ausgestattet. Die Gesetzesänderungen von 2021 schufen einen rechtlichen Rahmen, der die letzten 317 Fälle im Juli 2025 abschloss. Trotz dieses Fortschritts bleibt die Registrierung von Neugeborenen ein kritischer Punkt, weil 147 Kinder ohne Geburtsurkunde weiterhin ohne Staatsbürgerschaft leben.
Anhaltende Probleme für Roma und andere marginalisierte Gruppen
Die Statelessness Index weist darauf hin, dass administrative Hürden bei der Geburtsregistrierung Roma‑Gemeinschaften unverhältnismäßig stark treffen. In Nordmazedonien führte ein Sonderregister für ungeklärte Personen zu vorübergehenden Dokumenten, die in der Praxis häufig nicht anerkannt wurden, wie das Europäische Roma‑Rechte‑Zentrum (ERRC) und die Mazedonische Vereinigung junger Anwälte (MYLA) betonen.
Rechtlicher Rahmen in den Nachfolgestaaten
Serbien ist Vertragspartei der Konventionen von 1954 und 1961, verfügt jedoch über kein eigenständiges Verfahren zur Feststellung von Staatenlosigkeit. Kosovo hat zwar Schutzbestimmungen gegen kindliche Staatenlosigkeit, aber die Umsetzung bleibt für Roma, Ashkali und Ägypter problematisch. Bosnien‑Herzegowina reduzierte 2017 die Zahl staatenloser Roma von rund 3.000 auf 57, doch Kinder ohne Dokumente ihrer Eltern stoßen weiterhin auf Hindernisse.
Gerichtliche Entscheidungen und deren Wirkung
Im Juli 2025 erließ das Grundgericht in Skopje ein Urteil, das die Praxis eines „Sondergeburtsregisters“ für Roma kritisierte. Das Berufungsgericht bestätigte im Dezember 2025 die Entscheidung und erklärte die unterschiedliche Behandlung als systematisches Versagen, das gegen Grundrechte verstoße, wie die Rechtsdirektorin des ERRC, Senada Sali, feststellte.
Situation in anderen Balkanländern
Montenegro führte 2018 ein Verfahren zur Feststellung von Staatenlosigkeit ein, das jedoch ungleichmäßig angewendet wird; bis Oktober 2024 wurden nur 11 Personen als staatenlos anerkannt, während UNHCR von 420 Betroffenen berichtete. In Slowenien und Kroatien bleibt das Erbe der „gelöschten Personen“ bestehen: 25.671 Menschen wurden nach der Unabhängigkeit aus dem Melderegister entfernt und kämpfen seit zwei Jahrzehnten um ihre Rechte, obwohl Slowenien 2025 der Konvention beigetreten ist.
Ausblick und Handlungsempfehlungen
Die Analyse der Statelessness Index legt nahe, dass die reine Gesetzgebung nicht ausreicht; eine konsequente Umsetzung, vereinfachte Registrierungsverfahren und gezielte Aufklärungskampagnen sind erforderlich, um die verbleibenden Lücken zu schließen. Internationale Zusammenarbeit, wie sie bei der Lösung in Nordmazedonien demonstriert wurde, könnte als Modell für die übrigen Staaten dienen.
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