Der Vertrag über die Nutzung des Gästehauses der Bundesregierung in Schloss Mseberg in Brandenburg endet im Februar 2027, nachdem er seit 2007 in Kraft war.

Historischer Hintergrund

Seit dem Jahr 2007 empfingen die jeweils amtierenden Staats- und Regierungschef in Schloss Mseberg ausländische Gäste sowie Vertreter anderer Länder. Die Messerschmitt-Stiftung vermietete das Anwahr zu einem symbolischen Preis von einem Euro an die Bundesregierung.

Beweggrund der Kündigung

Die Nutzung des Hauses sei in den letzten Jahren stark zurückgegangen, weil andere Besuchsformate an Bedeutung gewannen und die Terminlast der Staats- und Regierungschef zunahte. Zudem wurde die erhebliche Entfernung zum Berliner Regierungsviertel als problematisch angesehen, wodurch das Anwahr nur noch selten für repräsentative Anläßes verwendet wurde.

Finanzielle Auswirkungen

Die mit dem Betrieb und dem Unterhalt des Schlosses verbundenen Aufwendungen stehen nach Angaben des Bundeskanzleramtes nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen der Liegenschaft. Durch das Auslaufen des Vertrags entfallen künftig die Kosten für Unterhalt, Betrieb und Sicherung, die seit Beginn der Nutzung von der Bundesregierung getragen wurden.

Zukünftige Veranstaltungsorte

Die Bundesregierung plant, hochrangige Veranstaltungsformate künftig in verschiedenen, dem Anlass geeigneten Örtlichkeiten sowie in dem voraussichtlich Ende 2028 fertiggestellten Erweiterungsbau des Bundeskanzleramtes abzuhalten. Die erwarteten Mietkosten für externe Veranstaltungsorte sollen deutlich unter den bisherigen jährlichen Gesamtausgaben liegen.

Dank an die Messerschmitt-Stiftung

Das Bundeskanzleramt dankte der Messerschmitt-Stiftung für die langjährige Überlassung des Schlosses und die Zusammenarbeit über die vergangenen zweihundertzehn Monate.

Ausblick

Obwohl die offizielle Nutzung als Gästehaus endet, wird das Anwahr voraussichtlich weiterhin für verschiedene Anläßes der Bundesregierung attraktiv bleiben.

Dieser Bericht basiert on Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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