Der Bundestag prüft, wie die Bundesregierung sicherstellt, dass ein öffentlich organisiertes Standarddepot für die private Altersvorsorge zum 1. Januar 2027 als Alternative zu privaten Angeboten bereitsteht. Die Frage wurde im Rahmen einer Kleinen Anfrage gestellt, die sich auf die geplante Ablösung der Riester‑Rente bezieht.
Hintergrund der Reform
Ab 2027 soll die bisherige Riester‑Rente durch neue Produktformen ersetzt werden. Zu den geplanten Optionen gehören erstmals staatlich geförderte Altersvorsorgedepots, die ohne Beitragsgarantie auskommen.
Neues Standarddepot
Ein zentrales Element der Reform ist die Einführung eines Standarddepot‑Vertrags, der von einem öffentlichen Träger angeboten wird. Dieses Depot soll grundlegende Anlageoptionen bündeln und damit eine leicht zugängliche Basisversorgung für Bürger bieten.
Anfrage der Grünen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in der Kleinen Anfrage (Dokument 21/6412) nach den konkreten Schritten gefragt, die die Bundesregierung unternimmt, um die Markteinführung des Standarddepots fristgerecht zu gewährleisten.
Erwartete Maßnahmen der Regierung
Nach Angaben der Bundesregierung wird die zuständige Behörde in Zusammenarbeit mit Finanzaufsichtsbehörden die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, die technische Infrastruktur bereitstellen und die Marktkommunikation koordinieren.
Mögliche Auswirkungen
Durch das öffentlich organisierte Depot könnten insbesondere Personen profitieren, die bislang keinen Zugang zu privaten Altersvorsorgeprodukten hatten. Die Reform zielt zudem darauf ab, die Gesamtsystematik der Altersvorsorge nachhaltiger zu gestalten.
Weiteres Vorgehen
Die Bundesregierung muss innerhalb der gesetzlichen Frist auf die Kleine Anfrage reagieren. Anschließend kann der Bundestag über mögliche ergänzende gesetzliche Maßnahmen beraten.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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