Veranstaltungsdetails
Am Montag, den 6. Juli 2026, findet im Paul‑Löbe‑Haus, Sitzungssaal E 400, um 14.00 Uhr eine öffentliche Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf VSAAG (Versicherungs‑Sanierungs‑Abwicklungs‑und‑Aufsichtsänderungs‑Gesetz) statt. Die Veranstaltung ist für die Öffentlichkeit zugänglich, Medienvertreter benötigen jedoch eine gültige Akkreditierung für den Gebäudeeintritt.
Gesetzesinhalt
Der Gesetzentwurf setzt die EU‑Richtlinien 2025/1 und 2025/2 in nationales Recht um und schafft einen rechtlichen Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen. Gleichzeitig werden Änderungen am Aufsichtsrahmen für Versicherungsunternehmen vorgenommen, um die Stabilität des Versicherungssektors zu stärken.
Ziel der Anhörung
Die Anhörung dient dazu, Parlamentarier, Fachleute und die interessierte Öffentlichkeit über die vorgesehenen Maßnahmen zu informieren und kritische Rückmeldungen zu sammeln. Dabei sollen mögliche Auswirkungen auf Versicherungsnehmer und den Finanzmarkt diskutiert werden.
Zugangs‑ und Übertragungsmodalitäten
Die Sitzung wird live im Internet unter www.bundestag.de sowie auf mobilen Endgeräten übertragen. Eine Aufzeichnung ist am Folgetag in der Mediathek des Bundestages abrufbar. Medienvertreter erhalten bei Vorlage einer gültigen Akkreditierung Zutritt zum Sitzungssaal.
Dokumentation und Hintergrund
Der Gesetzentwurf ist als Bundestagsdrucksache 21/6561 veröffentlicht und kann über die Internetseite des Finanzausschusses eingesehen werden. Weitere detaillierte Informationen zur Tagesordnung und zu den eingereichten Stellungnahmen stehen dort ebenfalls bereit.
Aussagen des Ausschussvorsitzenden
Der Vorsitzende des Finanzausschusses erklärte, dass das VSAAG dazu beitragen solle, die Handlungsfähigkeit von Versicherungsunternehmen in Krisensituationen zu sichern und gleichzeitig klare Aufsichtspflichten zu etablieren. Er betonte, dass die öffentliche Anhörung ein wichtiges Instrument sei, um Transparenz zu gewährleisten und verschiedene Sichtweisen zu berücksichtigen.
Ausblick
Nach Abschluss der Anhörung wird der Finanzausschuss die eingegangenen Stellungnahmen auswerten und in die weitere Gesetzesberatung einfließen lassen. Anschließend ist mit einer weiteren Lesung im Bundestag und einer möglichen Abstimmung über den Gesetzentwurf im Laufe des Jahres zu rechnen.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung