Deutschland: Öffentliche Anhörung des PKGr zu den Präsidenten der deutschen Nachrichtendienste
Hintergrund der Anhörung
Am Montag, dem 5. Oktober 2026, fand im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin eine öffentliche Anhörung statt, bei der die Präsidenten der deutschen Nachrichtendienste befragt wurden. Die Sitzung begann um 10 Uhr und war auf drei Stunden angesetzt.
Teilnehmende Präsidenten
Geladen waren Martin Jäger, Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), Sinan Selen, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), und Martina Rosenberg, Präsident des Militärischen Abschirmdienstes (MAD). Jeder von ihnen stellte im Rahmen der Befragung die aktuellen Tätigkeiten und besonderen Vorgänge seiner Behörde vor.
Aufgaben des Parlamentarischen Kontrollgremiums
Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) ist nach dem Kontrollgremiumgesetz für die Aufsicht über den BND, den BfV und den MAD zuständig. Es hat das Recht, von der Bundesregierung umfassende Informationen über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste sowie über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu erhalten und kann darüber hinaus weitere Berichte anfordern.
Zusammensetzung des Gremiums
Dem PKGr gehören neben dem Vorsitzenden Marc Henrichmann (CDU/CSU) die Abgeordneten Heiko Hain und Alexander Throm (beide CDU/CSU), Daniel Baldy und Sonja Eichwede (beide SPD) sowie Dr. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen). Alle Mitglieder wirken im Rahmen ihrer Fraktionen an der Kontrolle der Nachrichtendienste mit.
Öffentliche Übertragung
Die Anhörung wurde live im Parlamentsfernsehen sowie im Internet auf der Website des Bundestags übertragen, sodass interessierte Bürgerinnen und Bürger die Befragung in Echtzeit verfolgen konnten.
Rechtliche Verpflichtungen der Bundesregierung
Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet, das PKGr über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über besonders relevante Vorgänge zu unterrichten. Zusätzlich kann das Gremium von der Regierung verlangen, dass weitere detaillierte Berichte zu spezifischen Themen erstellt werden.
Ausblick
Die Ergebnisse der Anhörung werden in einem abschließenden Bericht des PKGr zusammengefasst und dem Parlament zur weiteren Diskussion vorgelegt. Damit soll die parlamentarische Aufsicht über die Nachrichtendienste weiter gestärkt werden.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung