Deutschland: Öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zur Änderung des Umweltstrafrechts
Kerninformation
Am 6. Juli 2026 findet im Paul‑Löbe‑Haus, Sitzungssaal E 300, um 11.30 Uhr eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages statt. Dabei wird ein Gesetzentwurf zur Änderung des Strafrechts diskutiert, der die Umsetzung der EU‑Richtlinie 2024/1203 zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt zum Ziel hat und zugleich Änderungen der Zustellungspauschalen sowie der Gebühren im Ordnungswidrigkeiten‑ und Justizkostengesetz beinhaltet.
Ort und Zeit
Die Sitzung wird im Berliner Paul‑Löbe‑Haus abgehalten. Interessierte können das Geschehen live über die Internetseite des Bundestages verfolgen; eine Aufzeichnung wird am Folgetag in der Mediathek bereitgestellt.
Inhalt des Gesetzentwurfs
Der Entwurf sieht vor, strafrechtliche Sanktionen für schwere Umweltschädigungen zu verschärfen und die Rechtslage an die Vorgaben der EU‑Richtlinie anzupassen. Zusätzlich sollen die Gebühren für behördliche Zustellungen und die Kostenregelungen in den einschlägigen Gesetzen neu strukturiert werden.
Initiatoren des Antrags
Der Gesetzentwurf wurde von den Abgeordneten Dr. Fabian Fahl, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, einem weiteren Abgeordneten sowie der Fraktion Die Linke eingebracht. Der Antrag trägt den Titel „Unsere Zukunft schützen – Ökozid verhindern“ und wird mit den Drucksachen 21/6133 sowie 21/6362 im Bundestagsdokumentenportal veröffentlicht.
Medienzugang
Alle Medienvertreter benötigen für den Zutritt zum Gebäude des Bundestages eine gültige Akkreditierung. Die Pressestelle des Deutschen Bundestages steht für Rückfragen per Telefon +49 (0)30 227 37171 oder per E‑Mail unter pressereferat@bundestag.de zur Verfügung.
Weitere Informationen
Detaillierte Angaben zur Tagesordnung und zu den eingereichten Dokumenten finden Interessierte auf der Internetseite des Rechtsausschusses. Die Live‑Übertragung wird über www.bundestag.de bereitgestellt.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung