Deutschland: Öffentliche Anhörung zum Medizinregistergesetz am 10. Juni 2026
Am Mittwoch, dem 10. Juni 2026, findet im Paul‑Löbe‑Haus des Deutschen Bundestages, Sitzungssaal E 300, um 17.00 Uhr eine öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Medizinregistergesetz statt.
Hintergrund der Anhörung
Der Gesundheitsausschuss prüft im Rahmen der Anhörung mehrere Gesetzesvorlagen, die das neue Medizinregistergesetz betreffen. Ziel ist es, die gesetzlichen Grundlagen für die Erfassung und Nutzung medizinischer Daten zu diskutieren.
Inhalte der Vorlagen
Die vorgelegten EntwĂĽrfe befassen sich unter anderem mit den Voraussetzungen fĂĽr die Einrichtung von Registereinrichtungen, den Datenschutzbestimmungen sowie den Pflichten von Leistungserbringern im Gesundheitswesen.
Zugang fĂĽr Medienvertreter
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten des Bundestaggebäudes eine gültige Akkreditierung. Die entsprechenden Anträge können über die Pressestelle des Deutschen Bundestages gestellt werden.
Live‑Übertragung
Die Sitzung wird gleichzeitig im Internet unter www.bundestag.de sowie auf mobilen Endgeräten live übertragen. Interessierte können die Übertragung in Echtzeit verfolgen.
Aufzeichnung und Mediathek
Am Folgetag wird die Anhörung in der Mediathek des Deutschen Bundestages zum Abruf bereitgestellt, sodass auch später Interessierte die Diskussion nachvollziehen können.
Weitere Informationen und Kontakt
Alle Unterlagen und detaillierten Informationen zur Anhörung stehen auf der Internetseite des Gesundheitsausschusses zur Verfügung. Für Rückfragen steht die Pressestelle des Deutschen Bundestages telefonisch unter +49 (0)30 227 37171 oder per E‑Mail an pressereferat@bundestag.de bereit.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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